Wer Weingärten kauft, muss auch Wein anbauen

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Das Gesetz soll Immobilien-Spekulation eindämmen und die Wiener Weinbau-Kultur stärken.
Wer in Wien künftig einen Weingarten kauft, muss diesen auch bewirtschaften. Die Rebstöcke dürfen nicht mehr entfernt werden, die Nutzung der Fläche als Wiese oder Garten ist nicht mehr erlaubt. Ein entsprechendes Gesetz wird am Donnerstag im Landtag beschlossen.

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Weingarten, Weintrauben, Wein, Weinstock
Auch auf eine Bauerlaubnis für eine Villa brauchen Weingarten-Eigner nicht mehr zu hoffen. Mit der neuen Regelung werde der Immobilien-Spekulation ein Riegel vorgeschoben, hieß es im Büro der zuständigen Stadträtin
Ulli Sima.
Zuletzt sei immer wieder in Rebflächen investiert worden - in der Hoffnung, dort einmal Gebäude errichten zu dürfen. Die dadurch in die Höhe getriebenen Grundstückspreise setzten die Winzer unter Druck, brachliegende Flächen würden außerdem die typische Weinbau-Kulturlandschaft gefährden. Insgesamt verfügt Wien über 670 Hektar Weingärten und rund 250 Weinbaubetriebe.
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