Wein darf nicht mehr "bekömmlich" sein

Eine Person trinkt ein helles Getränk aus einem Glas.
"Sanft", "bekömmlich", "mild": Mit diesen Begriffen dürfen Weine nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht mehr beworben werden.

Mit einem aktuellen Urteil weist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Winzer in die Schranken – sie dürfen ihren Wein nicht mehr mit Slogans wie "sanfte Säure", "Edition Mild" oder "bekömmlich" anpreisen.

Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige, entschied der EuGH. Zum Schutz der Verbraucher dürften Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.

Falsche Suggestion

Damit verboten die Richter die Werbung der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor. Weintor vermarktet seine Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder mit dem Wort "bekömmlich". Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck "Edition Mild bekömmlich". Auf dem Etikett heißt es: "Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen (..) Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung."

Die Behörden in Rheinland-Pfalz hatten dies beanstandet und bekamen nun vor Gericht Recht. Das EU-Recht verbietet grundsätzlich für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol - also auch für Wein - jede Angabe, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriert. Damit will der Gesetzgeber die Verbraucher vor übermäßigem Alkoholkonsum schützen.

Langzeitfolgen

Das Deutsche Weininstitut in Mainz geht davon aus, dass nach dem Urteil ähnliche Begriffe ebenfalls aus der Werbung verschwinden werden. "Es war vermutlich der Versuch der Winzergenossenschaft, hier die Grenzen auszutesten und Rechtssicherheit zu schaffen", sagte ein Sprecher.

In dem Prozess hatte Deutsches Weintor argumentiert, dass das Wort "bekömmlich" keinen Gesundheitsbezug habe, sondern nur das allgemeine Wohlbefinden betreffe. Die Luxemburger Richter sahen das anders: Hersteller dürften nicht nur vorübergehende Auswirkungen des Weintrinkens beschreiben, sondern müssten die Folgen bei wiederholtem und langfristigem Konsum auf den körperlichen Zustand beachten. Das "absolute Verbot" solcher Angaben auf dem Weinetikett und in der Werbung sei daher nötig.

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