Was sich für Arbeitnehmer ab 2013 ändert

Die "Arbeitsmarktoffensive" soll Menschen länger im Erwerbsleben halten.

Die von Regierung vereinbarte „ Arbeitsmarktoffensive“ soll sowohl Ältere als auch gesundheitlich eingeschränkte Menschen länger im Erwerbsleben halten. Dafür sollen bis 2016 insgesamt 750 Millionen Euro investiert werden. Die erhofften Einsparungen vor allem durch den späteren Pensionsantritt werden mit 1,12 Mrd. Euro beziffert. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Altersteilzeit Die Möglichkeit der Teilzeit-Beschäftigung für ältere Mitarbeiter wird reformiert. Die äußerst beliebte geblockte Variante – einen Teil Vollzeit, den Rest Freizeit, wird ab 2013 abgeschafft. Dafür wird die Altersteilzeit in Form kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter (Männer bis 65, Frauen bis 60) ermöglicht.

Pensionsvorschuss Dieses „Ersatz-Arbeitslosengeld“ für all jene, die aus der Arbeitslosigkeit heraus Antrag auf Invaliditätspension stellen, wird nur noch ausbezahlt, wenn ein Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Bisher war eine AMS-Vermittlung während des Pensionsvorschuss-Bezuges nicht möglich. Im Vorjahr gab es rund 70.000 Pensionsvorschuss-Bezieher.

I-Pension Alle Fälle von Invaliditätspension unter 50 Jahren (derzeit 3700) kommen ab 2014 zum AMS. Durch Rehabilitations-Maßnahmen soll bei Vielen der Weg zurück in den Job gelingen. Statt I-Pension gibt es Reha-Geld.

Höhere Beiträge Besserverdiener müssen mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird um 90 Euro angehoben. Derzeit beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 4230 Euro.

Längere Einzahlung Bisher musste ab dem 60. Lebensjahr kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr abgeführt werden.
Ab 2016 wären auch Frauen ab 56 und Männer ab 58 beitragsbefreit gewesen. Künftig gilt die Beitragspflicht bis zur Erreichung des Pensionsanspruchs.

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