Auch Österreich testet Autos zusätzlich auf Schummel-IT

Einige Länder in Europa wollen eigene Tests durchführen, um Manipulationen aufzudecken.

Im Gefolge des VW-Skandals um manipulierte Abgaswerte ist massive Kritik am deutschen Verkehrsministerium bzw. dem zu ihm gehörenden Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg laut geworden. Jahrelang habe es Hinweise auf die Schummelsoftware gegeben, die Tests seien zu lasch gewesen. Nun wollen einige Länder in Europa, darunter Österreich, zusätzlich eigene Tests durchführen, um Manipulationen aufzudecken.

"Der VW-Abgasskandal hat gezeigt, wie sogenannte Abschalteinrichtungen von Autoherstellern so eingerichtet werden, dass bei den vorgeschriebenen, standardisierten Tests niedrige und damit vermeintlich umweltfreundliche Abgaswerte zustande kommen. Kaum ist das Auto jedoch im realen Straßenverkehr unterwegs, wird die Abschalteinrichtung aktiv, die Abgasreinigung setzt aus und der Schadstoffausstoß steigt drastisch an", erklärte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung.

Österreich beteiligt sich

Der Missbrauch dieser Abschaltvorrichtungen sei womöglich weit verbreitet, daher werde sich auch Österreich an speziellen Zusatztests beteiligen. Durchführen wird die Überprüfung die beim Verkehrsministerium angesiedelte Bundesanstalt für Verkehr (BAV), sie ist sozusagen das Pendant zum deutschen KBA.

Die BAV arbeitet dabei mit Schwesterbehörden aus ganz Europa zusammen. Diese sprechen sich ab, welches Land welche Automodelle testet. Damit wolle man Doppelgleisigkeiten vermeiden, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf APA-Anfrage.

Schummelsoftware gesucht

Bei den geplanten Zusatztests geht es aber gar nicht darum, den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge im realen Verkehr zu messen - das schreibt die EU nämlich gar nicht vor. Um etwaiger Schummelsoftware auf die Schliche zu kommen, könnt es schon genügen, die Testabfolge zu verändern. Zum Beispiel könnten die Geschwindigkeitsbereiche im Labor-Rollband nach dem Zufallsprinzip rotieren.

Bei VW hat sich herausgestellt, dass die Software genau auf die immer gleichen Geschwindigkeitsabfolgen "hingedreht" wurde, dass die Werte stets genau gepasst haben.

Meldung an den Staat

Werden bei den Tests Indizien für die Verwendung illegaler Software gefunden, will die BAV dies an den Staat melden, in dem das betroffene Automodell genehmigt wurde. Für etwaige Konsequenzen ist immer die Behörde im Genehmigungsland zuständig, bei VW war es das deutsche KBA.

Sollte der zuständige Staat untätig bleiben, wäre die Veröffentlichung der Durchfaller-Autos eine zweite denkbare Eskalationsstufe.

Verkehrsminister Leichtfried veranschlagt für die Testungen bis zu 100.000 Euro im Jahr. Die BAV, bei der insgesamt 35 Leute arbeiten, wird mit speziellen Messgeräten ausgestattet. Im Gegensatz zum deutschen KBA genehmigt die BAV keine Autotypen, weil Österreich lediglich ein Auto-Zulieferland ist. Andere Aufgaben der BAV sind die Beratung des Ministeriums in verkehrstechnischen Fragen oder die Untersuchung von Unfallfahrzeugen.

"Wenn bei Abgastests manipuliert wird, ist das ein dreister Betrug am Kunden, der noch dazu schädlich für Umwelt und Gesundheit ist", so Leichtfried.

Im Mittelpunkt des VW-Skandals stand eine Abschaltvorrichtung zur Kontrolle von Schadstoffausstößen. Dies ist eine Software in der Motorensteuerung, die eigentlich dem Schutz des Motors dient: Unter bestimmten Umständen schaltet sie die Abgasreinigung aus. So soll vermieden werden, dass der Motor bei zu großer Hitze oder Kälte verrußt. Autohersteller haben diese Software aber auch missbräuchlich verwendet, um bei Abgastests die Grenzwerte nicht zu überschreiten.

In Deutschland hatten die Umwelthilfe sowie das Umweltbundesamt die Regierung jahrelang auf Diskrepanzen zwischen den von den Autoherstellern angegebenen Emissionswerten und jenen, die die Autos tatsächlich in die Luft bliesen, hingewiesen.

Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handle es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16).

Auch nach einer Nachrüstung bleibe für die Fahrzeuge nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht.

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden meist abgewiesen, es gibt bundesweit aber auch schon Landgerichts-Urteile zugunsten der Kläger. Die Krefelder Kläger erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer.

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