VW-Sammelklage: Prozess-Fortsetzung in St. Pölten am 22. September
Am Landesgericht St. Pölten wird am 22. September der Prozess um die dort anhängige Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Autohersteller VW wegen des Abgasskandals fortgesetzt. Der VKI vertritt in niederösterreichischen Landeshauptstadt laut Aussendung 702 Betroffene, für die ein Schaden von rund 3,9 Mio. Euro geltend gemacht wird. Zudem wird eine Haftung für Folgeschäden eingefordert. Insgesamt hat der VKI 16 Klagen gegen VW eingebracht.
"Der deutsche Bundesgerichtshof hat vor kurzem festgehalten, dass VW jenen Betrag als Schaden ersetzen muss, um den die Käufer das Fahrzeug zum Ankaufszeitpunkt zu teuer erworben haben", teilte der VKI am Freitag mit. Es sei "davon auszugehen, dass sich die Gerichte in Österreich an dieser Leitentscheidung des Deutschen Höchstgerichts orientieren werden".
Im Verfahren in St. Pölten soll die Höhe dieses Schadens ermittelt werden. Gefordert wurden 20 Prozent des jeweiligen Kaufpreises. Eine Rolle können dabei auch Nachteile nach dem Software-Update spielen, hieß es. Einer Erhebung des VKI zufolge hätten tausende Autobesitzer von verschiedenen Nachteilen nach dem Softwareupdate berichtet. Mit einem Urteil ist am 22. September nicht zu rechnen, hieß es vom Verein auf Nachfrage.
Die 16 Klagen wurden im Auftrag von Sozialministerium und Bundesarbeitskammer bei den jeweiligen Landesgerichten eingebracht. Insgesamt beträgt der Streitwert 60 Mio. Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vertreten. In der niederösterreichischen Landeshauptstadt geht es um jene Fälle, bei denen die Fahrzeuge im Sprengel des Landesgerichts St. Pölten übergeben wurden.
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