AK: Ansprüche der Vögele-Mitarbeiter sechs Monate rückwirkend

AK: Ansprüche der Vögele-Mitarbeiter sechs Monate rückwirkend
DIe Ansprüche sollen so schnell wie möglich abgewickelt werden. Genauer Auszahlungszeitpunkt ist noch ungewiss.

Wann die Mitarbeiter der insolventen Modekette Charles Vögele mit ihren ausstehenden Gehältern rechnen können, ist derzeit noch ungewiss. Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) will die einzelnen Ansprüche "so schnell wie möglich" abwickeln, der genaue Zeitraum sei aber derzeit noch ungewiss, sagte eine IEF-Sprecherin heute, Mittwoch.

Vor allem die Mitarbeiter, die derzeit auf ihre Juligehälter und Urlaubsgelder warten, brauchen bald Klarheit. In nächster Zeit sollen die Beschäftigten in bundesweiten Belegschaftsversammlungen über die nächsten Schritte informiert werden.

700 Personen

Rund 700 Beschäftigte sind hierzulande von der Insolvenz betroffen. Die ausstehenden Gehälter können sie nun vom IEF bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Forderungen bei Gericht angemeldet und bei der IEF-Service GmbH (Insolvenzentgeltfonds ) beantragt werden. "Budgetär ist vorgesorgt", versicherte IEF-Geschäftsführer Richard Fuchsbichler bereits am Dienstagnachmittag. "Wir sind vorbereitet."

Beim IEF prüft man derzeit die "Eckdaten" und betont noch einmal, dass die einzelnen Ansprüche so schnell wie möglich abgewickelt werden.

Fonds sichert Ansprüche der Mitarbeiter

In nächster Zeit werden Gewerkschaft, Arbeiterkammer (AK) und Betriebsrat bundesweite Belegschaftsversammlungen für die Beschäftigten abhalten. In Absprache mit dem Masseverwalter und dem Betriebsrat erstelle man derzeit Zeitpläne, wann die Versammlungen in den Filialen stattfinden sollen, hieß es heute seitens der AK. Die Beschäftigten sollen dort über ihre Rechte und Pflichten und die weiteren Schritte aufgeklärt werden.

Die Ansprüche der Mitarbeiter sind gesichert durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds und zwar bis zu sechs Monate rückwirkend, erläuterte die AK am Mittwoch. Offene Ansprüche können dabei Entgelt, nicht verbrauchter Urlaub, Sonderzahlungen, eine Abfertigung nach altem Recht oder eine Kündigungsentschädigung sein. Von einer vorzeitigen Auflösung oder gar ein Nichterscheinen zum Dienst rät die AK ab, da dies zum Verlust der Ansprüche führen könne.

Den betroffenen Beschäftigten der Vögele-Insolvenz soll rasch geholfen werden. Im gerichtlichen Insolvenzverfahren und im Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche vor dem Insolvenz-Entgelt-Fonds wird die Belegschaft durch den Insolvenzschutzverband (ISA) vertreten, teilte die Arbeiterkammer Wien heute in einer Aussendung mit. Der ISA ist ein gemeinsamer Verein der AK und der Gewerkschaften. Die Vertretung durch den ISA ist für die Betroffenen kostenlos.

Ab Montag startet die AK mit bundesweiten Belegschaftsversammlungen, in denen Beschäftigte in den Filialen über ihre Rechte und das weitere Vorgehen informiert werden sollen.

Gewerkschaft: Notfalls kommt Arbeitsstiftung

Sollten die Investorenverhandlungen scheitern, werde die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck und Papier (GPA-djp), eine Arbeitsstiftung initiieren. Das AMS habe bereits zugesagt, sich an den Kosten zu beteiligen. Mit den Ländern führe man konstruktive Gespräche. Trotzdem hoffe man auf einen positiven Ausgang der Investoren-Verhandlungen.

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