VKI gewinnt im Streit um Negativzinsen

Viele Fremdwährungskreditnehmer in Österreich wird das freuen: Das Landesgericht Feldkirch hat die einseitig festgelegte Zinsuntergrenze bei Fremdwährungskrediten für unzulässig erklärt. Geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Raiffeisenbank Bodensee. Diese hatte - wie viele andere Banken auch - den Kreidtnehmern per Brief mitgeteilt, dass sie 1,375 Prozent als Mindestzinssatz verrechnen wird, auch wenn der Wert des Zinsindikators unter null Prozent falle. Dieser Mindstzins sei zur Deckung von Risiko, Sach- und Personalkosten notwendig, lautete die Begründung der Bank.
Das Landesgericht bezeichnete sowohl den Inhalt als auch die Form des Schreibens als gesetzeswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Enführung einer Zinsuntergrenze ohne gleichzeitige Obergrenze verstoße gegen das Gebot der Zweiseitigkeit des Konsumentenschutzgesetzes. Dass der Oberste Gerichtshof Null- oder Negativzinsen bei Sparbüchern ausgeschlossen habe, sei kein Widerspruch zu diesem Urteil, betonten die Vorarlberger Richter. Denn Kreditnehmer würden die Kosten des Vertrags ohnehin durch eine Kreditbearbeitungsgebühr zusätzlich zu den Zinsen zahlen.
Kunden sollen widersprechen
Der VKI verspricht sich von diesem ersten Urteil viel Rechtsexperte Peter Kolba empfiehlt allen Fremwährungskreditnehmern, die ähnliche Schreiben ihrer Bank bekommen haben, ausdrücklich Widerspruch dagegen einzulegen. Allerdings müsse nun noch abgewartet werden, wie der Oberste Gerichtshof in dieser Sache entscheide. Sollte auch er so wie das Landesgericht Feldkirch dem VKI recht geben, müssten Banken zwischenzeitlich angefallene Negativzinsen zurückzahlen oder dem Kunden gutschreiben.
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