VfGH vertagt Entscheidung zu Bankomatgebühren

VfGH vertagt Entscheidung zu Bankomatgebühren
Noch offene Fragen sollen geklärt werden. Nächste Session beginnt am 24. September.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat seine Beratungen zu gesetzlichen Beschränkungen für Bankomatgebühren vertagt, um eine Klärung noch offener Fragen zu ermöglichen. "Eine Entscheidung ist in einer der nächsten Sessionen zu erwarten", teilte der Sprecher des VfGH am Freitag mit. Der VfGH hat heute seine Junisession beendet. Die nächste Session beginnt am 24. September 2018.

Der VfGH hat am vergangenen Dienstag wie berichtet relativ lange und durchaus angeregt öffentlich über die gesetzliche Beschränkung von Entgelten für die Bargeldbehebung an Geldautomaten verhandelt. Seit 13. Jänner 2018 sind neue Bestimmungen in Kraft, die es Banken grundsätzlich verbieten, ihren Kunden solche Entgelte zu verrechnen, außer es wurde im Einzelnen ausgehandelt. 495 kartenausgebende Kreditinstitute haben sich in der Folge an den VfGH gewandt und die Aufhebung des § 4 Abs. 2 und § 4a Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) verlangt. Eine Entscheidung wird schriftlich oder mündlich erfolgen.

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