Versand von rezeptfreien Medikamenten neu geregelt
Ab 25. Juni 2015 ist es österreichischen Apotheken erlaubt, rezeptfreie Medikamente über das Internet zu verkaufen. Grundlage ist die europäische Fälschungsrichtlinie, die bereits im österreichischen Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde. In einer Verordnung, die am Dienstag in Begutachtung geht, sollen die Auflagen für Apotheken definiert werden, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums.
Konsumenten in Österreich war bisher bereits erlaubt, rezeptfreie Medikamente aus dem EU-Ausland im Internet zu bestellen. Österreichische Apotheken war der Versand jedoch nicht gestattet. Durch die Vorgabe der EU muss dies nun aber erlaubt werden.
Gilt nicht für Drogerie- und Supermärkte
Österreich will den Beschluss möglichst streng umsetzen: So dürfen ausschließlich Apotheken - und nicht auch etwa Drogeriemärkte oder Supermärkte - rezeptfreie Medikamente via Internet verkaufen. Zudem müssen die Apotheken ihre Tätigkeit beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden und werden von diesem auch kontrolliert. Auf der Homepage der BASG wird dann eine entsprechende Liste veröffentlicht. Um die Bevölkerung EU-weit bei der Suche nach sicheren Bezugsquellen zu unterstützen, soll innerhalb der Union zudem ein verpflichtendes gemeinsames Logo geschaffen werden.
"Hohe Qualitätsvorgaben und der Versand ausschließlich über Apotheken schützen die Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen und erhöhen die Arzneimittelsicherheit", sagte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ( SPÖ).
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