Verfahren gegen Alitalia und Volotea

Italienische Fluggesellschaft Alitalia braucht einen Neustart
Gutschein statt Rückerstattung bei coronabedingt gestrichenen Flügen ist laut Italiens Kartellbehörde Verstoß gegen EU-Regeln

Die italienische Kartellbehörde hat zwei Verfahren gegen die Fluggesellschaften Alitalia und Volotea gestartet. Sie sollen Flüge gecancelt und Passagieren das Geld für Flugtickets nicht zurückerstattet haben. Viele Airlines würden Reisenden lediglich Gutscheine für andere Flüge an Bord ihrer Maschinen anbieten. Dies verstoße gegen die EU-Regeln im Flugbereich, bemängelte die Behörde.

Auch nach Ende der akuten Phase der Epidemie hätten einige Fluggesellschaften die Ausrede des Covid-19 genutzt, um Flüge zu streichen. Passagieren würden sie jedoch lediglich einen Voucher garantieren, kritisierte die Kartellbehörde.

Am 3. Juni wurden Reisebeschränkungen in Italien aufgehoben. Gecancelte Flüge nach diesem Datum seien auf Beschlüsse der Fluggesellschaften zurückzuführen und nicht mehr mit der Coronaepidemie zu begründen, so die Kartellbehörde. Sie schaltete sich nach Druck italienischer Konsumentenschutzverbände ein, die sich über das Verhalten der Airlines beschwert hatten.

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