Verbesserte Ansprüche bei Koffer-Verlust
Man glaubt es kaum - falls man nicht schon einmal selbst davon betroffen war: Weltweit gehen täglich fast 90.000 Koffer im Flugverkehr verloren, in Europa sind es rund 10.000. Damit erreicht etwa ein Prozent der Gepäckstücke nicht pünktlich seinen Besitzer am Zielort. In jedem zweiten Fall geht das Gepäck bei Anschlussflügen verloren.
Entschädigung pro Person
Der Europäische Gerichtshof ( EuGH) in Luxemburg hat die Schadenersatzansprüche von Familien und anderen Reisegruppen für verlorenes Fluggepäck verbessert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden oder wenn das eigene Gepäck von einem Mitreisenden aufgegeben wurde. (Az: C-410/11)
Der Verlust von Fluggepäck ist im Abkommen von Montreal von 1999 geregelt. Danach haften die Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 1.000 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. 1000 Sonderziehungsrechte entsprechen derzeit rund 1190 Euro.
Streitfall
Im Streitfall hatte eine spanische Familie auf dem Flug mit Iberia von Barcelona nach Paris beide Koffer verloren. Die spanischen Gerichte wollten nun vom EuGH wissen, ob es eine Entschädigung nur jeweils für die Koffer der Eltern gibt - oder für jeden Reisenden.
Nach dem Luxemburger Urteil besteht ein Schadenersatzanspruch für jeden Reisenden, auch wenn sich die eigenen Gegenstände im Gepäck eines Mitreisenden befanden. Nur so werde der von dem Abkommen angestrebte "gerechte Interessenausgleich" erreicht.
Im Ergebnis kann die Familie daher Schadenersatz bis zu 4000 Sonderziehungsrechten bekommen. Dafür muss sie allerdings glaubhaft machen, dass auch die Kinder entsprechend wertvolle Sachen in den Koffern der Eltern hatten. Dies sollen nun die spanischen Gerichte prüfen.
Versteigerung
Übrigens: Etwa 40.000 der verlorenen Koffer können auch nach intensiver Nachforschung keinem Fluggast zugeordnet werden - und landen bei der Gepäckversteigerung.
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