Urteil: Schnaps darf "Ficken" heißen
Ficken" darf als Wortmarke angemeldet werden. Das hat das deutsche
Bundespatentgericht in einem Urteil entschieden. Der schwäbische Getränkehersteller EFAG Trade Mark aus Baden-Württemberg kann nun den Namen seines Schnapses eintragen lassen.
Zuerst hatte sich das Patentamt geweigert, "Ficken" ins Markenregister aufzunehmen, weil die Eintragung gegen die guten Sitten verstoße. Der Schnapshersteller hatte daraufhin vor dem Bundespatentgericht geklagt. Die Richter entschieden zugunsten des Getränkeherstellers: Nach Ansicht der Juristen werde "das Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs nicht in völlig unerträglicher Art und Weise" verletzt. Ein unerträglicher Verstoß liegt vor, wenn die Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv diskriminierend sind und die Menschenwürde beeinträchtig.
Gebräuchlich
Zudem ist das Wort im Duden verzeichnet und Bestandteil einer Reihe von Titeln auf deutschen Bühnen gespielter Theaterstücke sowie mehrerer Film- und Buchtitel. Das Gericht hält auch fest, dass sich in Deutschland 67 Telefonbucheinträge mit dem Nachnamen " Ficken" nachweisen lassen.
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