Urteil: Bier ist nicht "bekömmlich"

Symbolbild
Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete.
Die deutsche Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Jahr 2012: Winzer dürfen nicht mit Werbeslogans wie „bekömmlich“, „sanfte Säure“ oder „Edition Mild“ für ihren Wein werben. Das sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige (Rechtssache C-544/10). Das EU-Recht verbietet für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Zum Schutz der Verbraucher dürfen Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.
Bilder: So gesund ist Bier
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