Uber-Niederlage auch vor Handelsgericht Wien
Wieder eine gerichtliche Niederlage für den US-Fahrdienstleister Uber in Wien: Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV), die Uber gegen die Taxi 40100 Gruppe beim Handelsgericht Wien beantragt hat, wurde abgelehnt. Das Handelsgericht gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag.
Der Antrag auf eine EV zielte darauf ab, der Taxi 40100 Gruppe zu verbieten, Beweise zur Durchsetzung der gegen Uber im April 2018 erlassenen EV zu sammeln. Nach dieser ist die Vermittlung von Taxifahrten an Mietwagenunternehmen über die Uber-App zu unterlassen.
Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung auch vom Oberlandesgericht Wien ( OLG) bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einstehen muss, so die Rechtsanwaltskanzlei.
"Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert - ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt", so Kanzleipartner Partner Dieter Heine.
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