Transitgenehmigung für türkische Frächter mit EU-Recht vereinbar

(Symbolbild)
EU-Gerichtshof fällte entsprechendes Urteil. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof muss prüfen, ob neue Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs vorliegt.

Das in Österreich für türkische Frächter geltende Erfordernis einer Transitgenehmigung ist mit EU-Recht und dem Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei vereinbar. Zu diesem Urteil kam der EU-Gerichtshof am Mittwoch. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof, der den Fall an die EU-Richter verwies, müsse aber prüfen, ob eine neue Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs vorliegt.

In der Türkei ansässige Spediteure dürfen Güterbeförderungen nach oder durch Österreich nur durchführen, wenn sie für die Lkw über Ausweise verfügen, die im Rahmen eines zwischen Österreich und der Türkei aufgrund eines bilateralen Abkommens festgesetzten Kontingents vergeben werden, oder ihnen eine Genehmigung für die einzelne Güterbeförderung erteilt wurde. Eine solche Einzelgenehmigung setzt voraus, dass an der betreffenden Güterbeförderung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Fahrt weder durch organisatorische Maßnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann.

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