Tod durch Überraschungsei: Freispruch für Ferrero

Der tragische Tod eines Mädchens aus dem südfranzösischen Toulouse, das an einem Spielzeug aus einem Kinder-Überraschungsei erstickt war, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Süßwarenhersteller Ferrero. Die zuständige Staatsanwältin Cecile Deprade teilte mit, die Ermittlungen hätten keinen rechtlichen Verstoß des Herstellers ergeben.
Ein dreieinhalbjähriges Mädchen hatte ein kleines Rad verschluckt, das sich von dem Spielzeug im Überraschungsei gelöst hatte. Den Ergebnissen der Autopsie zufolge erstickte das Kind daran. Zwar war es dem Großvater noch gelungen, das Spielzeugteil wieder herauszubekommen. Das Mädchen war da aber bereits bewusstlos gewesen.
Packungsbeilage klärt auf
Die Staatsanwältin verwies auf die Packungsbeilage, die darauf hinweist, dass das Spielzeug nicht von Kindern unter drei Jahren benutzt werden dürfe und dass ältere Kinder es nur unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzen sollten. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Mädchen bereits seit einem Monat problemlos mit dem Spielzeug gespielt habe. Infolge der Untersuchungen werde niemandem ein Vergehen vorgeworfen.
Ferrero erklärte, die Sicherheit der Konsumenten, vor allem von Kindern, stehe für das Unternehmen an erster Stelle. Alle vermarkteten Produkte seien im Einklang mit der EU-Richtlinie von 2009 für die Sicherheit von Spielzeug.
Für die USA zu gefährlich
Ferreros Kinder-Überraschung erfreut sich seit über 40 Jahren größter Beliebtheit bei Kindern und Sammlern. Nicht so allerdings in den USA: Dort ist das Überraschungsei ganz verboten, es gelten strikte Gesetze zu Süßigkeiten, in denen Spielzeug versteckt ist.
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