Telekom-Deal: AK schaltet Wettbewerbsbehörde ein
Die Wogen um den Syndikatsvertrag der ÖIAG/Telekom Austria mit dem Milliardär Carlos Slim glätten sich nicht – ganz im Gegenteil. Die Arbeiterkammer Wien wird sich nun an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wenden. "Vor allem werden die Bedenken der Betriebsräte hinsichtlich des korrekten Zustandekommens des Aufsichtsratsbeschlusses von voriger Woche vorgebracht werden", so AK Wien-Direktor Werner Muhm am Mittwoch.
Muhm sieht sich in seiner Sicht bestätigt, dass die mexikanische America Movil von Carlos Slim künftig die Telekom alleine regiere. Er verweist dabei auf die Anmeldung des Zusammenschlusses bei der BWB unter dem Titel "Erwerb alleiniger Kontrolle".
ÖIAG: "Formalakt"
Dass die Staatsholding ÖIAG, die den Bundesanteil an der Telekom von 28 Prozent hält, dies nur als Formalakt für die Buchhaltung sieht, sei ein Zeichen, dass da jemand "die deutliche Sprache des Kartellrechts nicht verstanden" hat.
Muhm: Das Kartellrecht "regelt die Notwendigkeit der Anmeldung eines Zusammenschlusses klar dahin gehend, dass bei Erlangen eines beherrschenden Einflusses die Behörde wettbewerbsrechtlich prüfen muss. Dieser Einfluss ist gegeben, wenn die Entscheidungsstrukturen und die unternehmerische Führung in andere Hände wandern, wie das bei der Telekom der Fall ist".
"Es ist an der Zeit, das Thema zu entemotionalisieren und sachlich in Sinne des Standortes zu bewerten", reagierte ÖIAG-Sprecher Bernhard Nagiller. Durch den Syndikatsvertrag mit den Mexikanern für zehn Jahre und darüber hinaus sei gesichert, dass die Telekom nicht vollkommen privatisiert werde, sondern mindestens die Sperrminorität der Republik Österreich von 25 Prozent und einer Aktie erhalten bleibe. Dies werde in die Geschäftsordnung der Telekom Austria hineingeschrieben.
Die Bundeswettbewerbsbehörde startet nun jedenfalls eine Marktbefragung aller von der Übernahme betroffenen Unternehmen. Ziel sei eine Analyse des Wettbewerbs am heimischen Telekom-Markt. Die Entscheidung, ob man den Zusammenschluss zum Kartellgericht schickt, sei aber noch nicht gefallen. Die Frist dafür läuft bis 27. Mai.
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