Tabakgesetz: „Ein Eingriff in das Eigentumsrecht“
Die Regierungskoalition sorgt für Verwirrung. Vor zwei Wochen wurde im Parlament eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Weil die Einnahmen der Trafikanten sinken, muss die Tabakindustrie ab 2013 eine Sonderabgabe in einen Solidaritätsfonds für Trafikanten einzahlen. Nach den Prognosen werden etwa 400 der derzeit rund 7000 Trafiken zusperren.
Doch bisher ist weder klar wie viel in den Fonds eingezahlt wird noch wie das Geld verteilt werden soll. Es kursieren mehrere Abänderungsanträge.
Ursprünglich wurde vom Finanzministerium ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgeschickt, nach dem nur die Produzenten von billigen Zigaretten in den Fonds einzahlen. Beschlossen wurde allerdings eine Regelung, nach der alle Zigarettenproduzenten drei Jahre lang in den Solidaritätsfonds einzahlen: 2013 beträgt die Abgabe 50 Cent je 1000 Zigaretten. 2014 sind es 30 Cent und 2015 zehn Cent. Mittlerweile gibt es einen Abänderungsantrag der Regierungskoalition, nach dem nur im Jahr 2013 eine Abgabe von 60 Cent pro 1000 Zigaretten zu zahlen ist.
Auch bei der Frage, wie das Geld aus dem Fonds verwendet werden soll, gibt es keinen Konsens. Sollen nur jene unterstützt werden, die zusperren müssen, oder ein breiter Personenkreis?
Gutachten
Hagen von Wedel, Geschäftsführer von JTI Austria Tabak, geht es nicht um Details. Er will den Solidaritätsfonds insgesamt aushebeln und verweist auf ein Gutachten von Universitätsprofessor Heinz Mayer. „Diese Regelung bewirkt ohne Zweifel einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Tabakwarenhersteller“, heißt es in dem Gutachten. Derartige Eingriffe wie die Sonderabgabe dienten lediglich den Interessen einiger Privater und „sind daher unzulässig“.
SPÖ-Nationalratsabgeordneter Christoph Matznetter gibt sich unbeeindruckt: „Ich sehe das sehr gelassen. Das Gutachten ist nicht neu.“ Bis 2009 gab es bereits einen Solidaritätsfonds für Trafikanten. Der damalige Finanzminister Josef Pröll hat den Fonds dann auslaufen lassen. Die Tabakindustrie habe bereits vor der Abschaffung des Fonds mit Klage gedroht, aber keine eingebracht, so Matznetter. Nach seiner Ansicht ist die Sonderabgabe für den Solidaritätsfonds rechtens. „Es gibt keinen Schutz vor Steuern.“
Kommentare