Swap-Prozess: Streit um 552 Millionen Euro

Ein Mann in einer Robe vor einem stilisierten Adler an einer Wand.
Bawag legte interne Schadensaufstellung vor, Stadt Linz spricht von "entgangenen Spekulationsgewinnen".

Am Wiener Handelsgericht wurde am Freitag der 552 Millionen Euro schwere Zivilprozess um die verlustreiche Zinswette "Swap 4175" zwischen der Stadt Linz und der Bawag fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Verhandlung unter Richter Andreas Pablik stand heute die in der vergangenen Woche von der Bawag eingebrachte Auflistung jener Kosten, die ihr durch die Aufkündigung der toxischen Zinswette durch die Stadt Linz enstanden sein sollen.

Die Anwälte der Stadt Linz und Richter Andreas Pablik beurteilten diese Urkundenvorlage als "Klagsänderung". Nach dem Vorbringen der Anwälte der Stadt mache die Bawag in diesen Unterlagen nur solche Kosten geltend, die innerhalb der Bawag und unter den einzelnen Abteilungen verrechnet wurden, aber nicht jene, die gegenüber Dritten entstandenen sind. Die Anwälte der Stadt Linz gehen davon aus, dass die Bawag die "Zinswette" bei einer Investmentbank eingekauft hatte. Folglich sprechen die Linzer auch bei dem von der Bank hochgerechneten Schaden von „entgangenen Wettgewinnen“ oder „Spekulationsgeldern“. Solche "Gelder" dürften aber nicht als Schaden geltend gemacht werden.

Zwei Sachverständige dabei

„Das Ganze wird teilweise in eine neuere Sicht gerückt“, meinte auch Richter Pablik. Auch er habe Bedenken, zitiert ihn die Austria Presseagentur APA, dass man die Geschäftstätigkeit zwischen den Bawag-Desks als Schaden heranziehen könne. „Da ist zu einem gewissen Grad eine Klagsänderung drinnen“, sagt Pablik, die er zulassen werde. Aber das werde Teil seines Auftrages an die Sachverständigen sein. Detail am Rande: An der Verhandlung nahmen die zwei Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt teil, die Handelsrichter Pablik engagierte.

Indes kündigten die Bawag-Anwälte an, dass sie künftig keine bankinternen Telefonprotokolle mehr vorlegen werden, die dann im Gerichtssaal vorgespielt werden. Sie sehen sich dazu aus „persönlichkeitsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und menschenrechtlichen“ Überlegungen nicht mehr in der Lage, und legten dazu auch zwei entsprechende Gutachten vor. Sie verwiesen darauf, dass bereits eines dieser Telefonprotokolle von einer oberösterreichischen Tageszeitung auf ihrer Homepage zum Download zur Verfügung stand, und der betreffende Mitarbeiter in der Folge unter anderem beschimpft worden sei. Detail am Rande: Dieser Download-File wurde aber umgehend von der Tageszeitung wieder vom Netz genommen.

Telefonprotokolle relevant für Prozess

Außerdem ist Richter Pablik der Ansicht, dass die Telefonprotokolle "sehr prozessrelevant" sind. „Ich habe ein gesteigertes Interesse, dass das irgendwie verwertbar wäre“, sagte der Richter. Die Einwände könne er nachvollziehen. Bei Datenschutz kenne er sich aus, und die Öffentlichkeit könne leicht ausgeschlossen werden. Aber wenn die Bawag diese nicht einmal ihm, dem Richter, vorlegen will, müsse er schauen, wie er dazu kommt. „Ich will sie haben, und möchte dabei nicht kreativ sein müssen“, stellte der Richter unmissverständlich klar. „Wir werden schon einen Weg finden, können aber adhoc nicht ja sagen“, entgegneten die Anwälte der Bawag. Der Zivilprozess soll am Freitagnachmittag fortgesetzt werden.

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