Swap-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Ein Mann mit Brille gestikuliert vor einem unscharfen Hintergrund.
Stadt Linz warf Richter Befangenheit vor. Nun Rekurs bei OLG Wien möglich.

Das Handelsgerichtes Wien (HG Wien) hat den Antrag der Stadt Linz auf Ablehnung des Richters Andreas Pablik abgewiesen. Pablik ist der zuständige Richter im Swap-Prozess, den die Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. führt. Insgesamt geht es dabei inklusive Zinsen bereits um über eine halbe Milliarde Euro.

Die Entscheidung des für Ablehnungen zuständigen Senats des HG Wien kann mit Rekurs an das OLG Wien angefochten werden. "Bis zur rechtskräftigen Erledigung der Ablehnungsfrage können im Prozess nur Handlungen vorgenommen werden, die keinen Aufschub gestatten", teilte das Handelsgericht am Freitag mit.

Parteiisch?

Die Stadt Linz hat den Befangenheitsantrag bereis Anfang Juli eingebracht, weil sie Bedenken hat, ob Pabliks Verhandlungsführung durchgängig unparteiischen Prinzipien folgt. Ein geplanter Termin, an dem der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) geladen war, musste daraufhin abgesagt werden. Seither fanden auch keine weiteren Verhandlungen in dieser Causa statt. Die BAWAG beklagt, dass in Linz vor den Gemeinderatswahlen im kommenden Jahr kein politischer Wille für eine Lösung des Streites erkennbar sei. Nach der Wahl würde der Streitwert dann voraussichtlich auf bereits mehr als 600 Mio. Euro angewachsen sein.

Die Stadt Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten "Swap 4175", abgeschlossen. Es sollte einen 195-Mio.-Schweizer-Franken-Kredit, der bei einer anderen Bank anhängig ist, absichern. Mit dem Höhenflug des Frankens rutschte der Swap aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage zum "Swap 4175", Zinsen und Gerichtsgebühren inklusive, liegt laut BAWAG bereits über 530 Mio. Euro.

BAWAG-Appell: Zivilprozess rasch fortführen

Nachdem das Handelsgericht Wien den Ablehnungsantrag der Linzer gegen Pablik abgewiesen hat, appelliert die Bank an die Linzer Politiker, - wenn nicht an den Verhandlungstisch - so zumindest an das Gericht zurückzukommen, um den Streit dort auszutragen. Eine Verzögerungstaktik käme nur teuer.

"Die Abweisung des Ablehnungsantrages kommt nicht unerwartet, wenn man sich den inhaltlich substanzlosen Antrag der Linzer anschaut", meinte ein Rechtsvertreter der Bank am Freitag zur APA. Er geht davon aus, dass ein Rekurs an das OLG Wien von der Linzer Stadtpolitik "nicht so einfach" durchzusetzen sein wird, da die Verzögerungstaktik sehr teuer kommen würde und die Einheit im Linzer Gemeinderat brüchig sei, da der Vorwahlkampf für die im September 2015 anstehenden Gemeinderatswahlen bereits begonnen hätte.

NÖ: Zweiter Swap-Prozess

Noch ausständig ist eine Entscheidung über den Ablehnungsantrag in einem weiteren laufenden Swap-Prozess, nämlich jenen der Stadt St. Pölten gegen die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien). Bereits im Mai stellte der Anwalt der Stadt St. Pölten in dem ähnlich gelagerten Zivilprozess einen Befangenheitsantrag gegen dortigen Richter Martin Ogris. Auch hier geht es um ein zulasten der Stadt in Schieflage geratenes Swap-Geschäft. Der Streitwert liegt bei 70 Mio. Euro.

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