Streit um Postler-Überwachung

Lange wurde verhandelt. Nach zehn Monaten und 30 Gesprächsrunden gibt es nun doch ein neues Arbeitszeitmodell für die etwa 9000 Zusteller der Post. Ab 2013 gilt das sogenannte Istzeit-Modell. Das bedeutet in der Praxis, dass ab kommendem Jahr nur die tatsächliche Arbeitszeit der Zusteller gemessen wird. Die Arbeitszeit kann auch elektronisch erfasst werden.
Bislang war es so, dass die Zusteller auch außerhalb ihrer Dienstzeit beschäftigt waren. Durch die Automatisierung, etwa beim Beilegen von Werbesendungen, wurde die Zustellung aber auch einfacher. Daher das neue Arbeitszeitmodell.
Differenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft gab es vor allem bezüglich des Einsatzes von "Handhelds" mit GPS-Funktion. Mit diesen Geräten können die Arbeitszeit und der Aufenthaltsort der Zusteller elektronisch überwacht werden. Allerdings werden die Post-Mitarbeiter nicht permanent überwacht.
Überwachung
Wenn das Unternehmen feststellt, dass bei einem Zusteller viel mehr Überstunden anfallen, als bei einem Kollegen, darf das elektronische Überwachungsgerät bis zu drei Monate im Jahr eingeschaltet werden, erläutert Post-Betriebsrat Helmut Köstinger die Spielregeln. Die Personalvertretung muss darüber informiert werden. "Ohne Voranmeldung darf niemand überwacht werden", betont der Betriebsrat. Um Einkommensverluste abzufangen, wurde eine neue Zulage von monatlich 84 Euro vereinbart.
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