Streit um die Maskenpflicht im Handel: Wer muss kontrollieren?
Dass die Handelsangestellten künftig stichprobenartig kontrollieren sollen, welche Kunden ungeimpft sind und deshalb eine FFP2-Maske tragen müssen, erbost die Handelsunternehmen und die Gewerkschaft gleichermaßen. "Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen?", kritisierte GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich am Mittwoch im "Ö1 Journal um acht" des ORF-Radio. "Sie sind nicht die Hilfssheriffs", die gegenüber den Corona-Maßnahmen kritische Menschen kontrollieren sollen.
"Das ist nicht ihr Job", sagte Palkovich. "Der Arbeitsdruck ist enorm hoch, der Handel sucht überall Personal, das heißt, die aktuelle Mannschaft muss das Programm stemmen." Insgesamt seien die Regelungen "kaum noch durchschaubar", kritisierte die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA.
Auch die Arbeitgeber im Handel murren. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisiert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. "Das ist einfach weltfremd."
In der gestern Abend veröffentlichten und ab sofort geltenden 1. Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Beschäftigte im "nicht-lebensnotwendigen" Handel mit unmittelbarem Kundenkontakt eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen immer eine FFP2-Maske tragen.
Verwirrung um Schramböck-Zitat
Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck hatte vergangenen Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: "Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird."
Doch laut der am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein veröffentlichten Verordnung muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden. "Die Vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation", schrieb dazu der Handelsverband am Nachmittag. Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit".
Darauf reagierte wiederum das Wirtschaftsministerium. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck.
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