Strafen für Lohndumping werden verschärft

Ein Schild an einem Bauzaun warnt: „Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!“.
Bisher wurde der Grundlohn kontrolliert, bald soll das Gesetz für Überstunden und Zulagen gelten.

Dass es am Bau in Sachen Bezahlung nicht immer mit rechten Dingen zugeht, ist weitläufig bekannt. Um Unregelmäßigkeiten einzudämmen, wurde das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping 2011 eingeführt - mit Erfolg. Ab 2015 soll das Gesetz ausgeweitet werden, wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer gegenüber Ö1 ankündigte.

Künftig solle in der Bauwirtschaft nicht nur der Grundlohn kontrolliert werden, sondern auch Überstunden und Zulagen. Dadurch werde die präventive Wirkung verstärkt. Bisher seien 13 Millionen Euro Strafen wegen Unterentlohnung eingeklagt worden, verhängt wurden Strafen von 4,5 Millionen Euro.

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