Strafantrag nach tödlicher Explosion in Kärntner Glock-Werk

KÄRNTEN: EXPLOSION AM WERKSGELÄNDE DER FIRMA GLOCK IN FERLACH
Glock GmbH als Unternehmen und drei Mitarbeiter müssen vor Gericht. Der Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung startet Ende März.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihre Ermittlungen nach einer tödlichen Explosion vor einem Jahr im Glock-Werk in Ferlach (Bezirk Klagenfurt-Land) abgeschlossen und einen Strafantrag gegen drei Mitarbeiter und die Glock GmbH als Verband eingebracht. Ihnen wird grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sagte Staatsanwalt Markus Kitz am Dienstag auf APA-Anfrage.

Bei dem Unglück im März 2019 wurde ein 49-jähriger Mitarbeiter getötet, ein zweiter, damals 26 Jahre alt, erlitt schwere Verletzungen. Laut einem Gutachter war ein ungeeigneter Behälter für ein Experiment mit Knallgas verwendet worden. Als der Behälter zerbarst, trafen Teile davon die beiden Männer.

Von Unternehmensseite hatte es während der Ermittlungen geheißen, der 49-Jährige habe zwar den Auftrag gehabt, hätte aber am Tag des Unglücks keinen Versuch durchführen sollen. Der Prozess soll am 25. März starten, sagte Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Er wurde für mehrere Tage anberaumt.

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