Bankenabgabe neu: Auch kleinere Banken betroffen

Die Bundesregierung hat sich am Dienstag auf die Neuregelung der Bankenabgabe ("Stabilitätsabgabe") sowie die Verteilung der Abschlagszahlung in Höhe von einer Milliarde Euro geeinigt, die hauptsächlich für den Schulbereich verwendet wird. Die Entlastung der Banken soll mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. Im Folgenden wesentlichen Punkte, die die Bankenabgabe betreffen.
Insgesamt werden die Steuersätze für die Stabilitätsabgabe abgesenkt und auf ein Volumen von jährlich rund 100 Mio. Euro reduziert. Zuvor waren es etwa 640 Mio. Euro. Gleichzeitig wird eine Sonderzahlung in Höhe von 1 Mrd. Euro eingehoben, die die Banken einmalig oder auf vier Jahre verteilt entrichten können. Es werden auch kleinere Banken ab einer adaptierten Bilanzsumme von 300 Mio. Euro in die Abgabe miteinbezogen. Neu eingeführt werden Deckelungen der Stabilitätsabgabe für jene Jahre, in denen Banken ertragsschwach sind, um durch die Abgabe keine überproportionale Belastung herbeizuführen.
Kleinere Banken müssen Stabilitätsabgabe leisten
Konkret sieht die gestern im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage vor, dass die Steuersätze von derzeit von 0,09 auf 0,024 Prozent - für Banken mit über 300 Mio. und unter 20 Mrd. Euro Bilanzsumme - und von 0,11 auf 0,029 Prozent - für Banken über 20 Mrd. Euro Bilanzsumme - reduziert werden. Die neue Abgabe wird dadurch 100 Mio. Euro im Jahr betragen.
Auch kleinere Banken mit einer adaptierten Bilanzsumme ab 300 Mio. Euro werden eine Stabilitätsabgabe leisten müssen, da auch diese von den Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung profitieren. Auch in Deutschland werden Banken ab einer adaptierten Bilanzsumme von 300 Mio. Euro in den Restrukturierungsfonds einbezogen.
Es wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, die 20 Prozent eines adaptierten Jahresergebnisses der Kreditinstitute beträgt. Damit soll sichergestellt werden, dass in weniger ertragsreichen Jahren die Stabilitätsabgabe die Kreditinstitute nicht zusätzlich belastet.
Belastungsobergrenze
Als zusätzlicher Deckel wird eine Belastungsobergrenze eingeführt werden. Demnach darf die Stabilitätsabgabe 50 Prozent der adaptierten Jahresergebnisse der letzten drei Jahre nicht übersteigen. Erzielt ein Kreditinstitut in einem Jahr ein negatives Ergebnis ist dieses in den Durchschnitt nicht mit dem Negativbetrag sondern mit Null einzubeziehen. Der zu leistende Mindestbetrag muss zumindest 5 Prozent der ohne Deckelung errechneten Stabilitätsabgabe betragen.
Die vorgesehene Sonderzahlung auf die Stabilitätsabgabe ist zusätzlich zur Stabilitätsabgabe zu entrichten. Damit soll erreicht werden, dass die Abgabe nicht sofort, sondern nur sukzessive abgesenkt wird, weil das allgemeine Budget auch in den nächsten Jahren durch finanzmarktstabilisierende Maßnahmen belastet sein wird. Für die Sonderzahlung werden weder Zumutbarkeitsgrenzen noch Belastungsobergrenzen wirksam. Die Sonderzahlung ist grundsätzlich auf vier Jahre verteilt zu entrichten. Die Banken können auch schon 2016 die gesamte Sonderzahlung entrichten.
Die Entlastung der Banken hängt auch mit dem geänderten europäischen Rechtsumfeld zusammen. Der seit 2015 zu dotierende Europäische Abwicklungsfonds belastete die Erträge der Banken mit rund 198 Mio. Euro, der sektorale Einlagensicherungsfonds mit rund 150 Mio. Euro jährlich.
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