Steuersenkung ärgert Fleischer: „Ein Schnitzel bleibt ein Schnitzel“
Morgen, Dienstag, beschließt der Nationalrat die bis Jahresende befristete Senkung der Umsatzsteuer für gewisse Bereiche. Unter anderen sollen in der Gastronomie Lebensmittel und Getränke statt wie bisher mit 10 bzw. 20 Prozent nur mit fünf Prozent besteuert werden. So sollen Corona-bedingte Ausfälle zum Teil kompensiert werden. Das stößt dem Lebensmittelgewerbe sauer auf. Denn auch Fleischer, Bäcker und Konditoren verabreichen fertige Speisen. Diese Betriebe bleiben aber von der geplanten Regelung unberücksichtigt.
Für Willibald Mandl, Innungsmeister der Lebensmittelgewerbe, ist dies unverständlich. „Bei der Schließung der Gastronomie wurden die Verabreichungsbereiche unserer Betriebe klar als ’Gastro’ eingestuft und geschlossen. Sie hatten ebenso Verluste wie die Restaurants.“
Hohe Umsatzeinbußen
Er spricht von 60 bis 80 Prozent an Umsatzeinbußen. „Der Absatz Richtung Gastro war weg, die Verabreichung untersagt und die Bevölkerung hat ihren Lebensmittelbedarf nur noch im Supermarkt gedeckt.“
Der Branchenvertreter fragt sich: „Jetzt, wenn es um die dringend benötigten Aufbau-Hilfen geht, sind die Betriebe auf einmal keine Gastro mehr und sollen von der Steuer-Erleichterung nicht Gebrauch machen dürfen?“
Mandl nennt einen Präzedenzfall: Im Jahr 2000 gab es befristet von Juni bis Ende des Jahres eine „Schnitzelsteuer“, sprich die Umsatzsteuer für gastronomische Leistungen wurde von 10 auf 14 Prozent erhöht (Nach einem Urteil des EuGH musste die Getränkesteuer abgeschafft werden. Als Ersatz gab es eine Erhöhung der Umsatzsteuer, die aber nach heftigem Protest wieder zurückgenommen wurde, Anm.). Damals waren die Lebensmittelgewerbe auch betroffen. „Warum nur wenn's rauf, aber nicht wenn's runter geht?“, fragt sich Mandl und wünscht auch jetzt eine Gleichstellung. klee
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