Steuer-Reparatur: Weihnachtsgeld jetzt für die Zukunft gesichert

Steuer-Reparatur: Weihnachtsgeld jetzt für die Zukunft gesichert
Nach scharfer Kritik aus AK/ÖGB wurde Steuer-Passus geändert: Drohende Nachzahlungen bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind vom Tisch

Befürchtungen, wonach es zu einer steuerlichen Schlechterstellung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Arbeitnehmern mit unterjährigen Gehaltseinbußen (bei Kündigung, Kurzarbeit etc.) kommen würde, hat Türkis-Grün auf Drängen von AK/ÖGB nun ausgeräumt. Steuernachzahlungen sind damit in den meisten Fällen vom Tisch.

Noch von Türkis-Blau war das sogenannte „Kontrollsechstel“ mit Wirkung ab 2020 eingeführt worden. Damit sollte Missbrauch verhindert werden, bei dem Einkünfte im ersten Halbjahr konzentriert werden, um möglichst hohe Sonderzahlungen der begünstigten Besteuerung von sechs Prozent beim 13. und 14. Monatsgehalt zu unterwerfen. Bei der sinnvollen Regelung kam es aber zu „Kollateralschäden“ in Form von Steuer-Nachzahlungen z. B. bei Kurzarbeit oder bei Kündigungen. Diese wurden nun ausgeräumt, wie AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer erklärt.

„Gröbste Fälle erledigt“

Zunächst wurde das bei der Kurzarbeit behoben, nun folgte auch für alle anderen Fälle eine lange Liste von Ausnahmen vom „Kontrollsechstel“ im „Steuermaßnahmengesetz“. Damit bleibt es auch in Hinkunft bei der altbekannten, begünstigten steuerlichen Behandlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld: beim Bezug von Kranken- und Rehageld, bei Pflegekarenz und -teilzeit, Altersteilzeit oder bei Beendigungen von Dienstverhältnissen (Kündigung, Pensionierung etc.) Bernhofer freut sich: „Damit sind die gröbsten Fälle, wo es durch dieses Kontrollsechstel ungerechtfertigte Nachzahlungen gab, erledigt.“

Einziger Schönheitsfehler: Die Neuregelung tritt erst mit Jahresbeginn 2021 in Kraft. Bernhofer: „Wir sind trotzdem froh, dass wir die Reparatur durchgesetzt haben. So ist das Weihnachtsgeld für die Zukunft gesichert.“

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