Steirisches Kernöl: Steirerin punktet in einem Rechtsstreit
Im langjährigen Rechtsstreit um „Steirisches Kürbiskernöl“ als geschützte geografische Angabe hat die Besitzerin einer Ölmühle in Halbenrain einen Etappensieg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem sechs Seiten starken Urteil festgehalten, dass die Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen rechtlichen Fehler begangen hat.
Denn sie soll nicht überprüft haben, ob das für das Kernöl verwendete blaue Emblem mit gelben Sternen geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass die EU garantiere, dass es sich um „Steirisches Kürbiskernöl“ handelt. Die entsprechende Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO wurde nun vom EuGH aufgehoben. Die EUIPO muss die Verfahrenskosten von Frau Schmid übernehmen.
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