Steiff: EU-Gericht urteilt über "Knopf im Ohr"
Unzählige Kinder in Deutschland kennen seit Generationen den Teddy-Bär "mit Knopf im Ohr" der Firma Steiff. Gleichwohl hat der Plüschtierhersteller aus dem württembergischen Giengen keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz dieser Marke, wie das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg entschied.
Mangelnde Unterscheidungskraft
Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder "übliche Gestaltungselemente" für Stofftiere. Da die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, müssten die Anmeldemarken daher erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweichen.
Levi's als Präzedenzfall
Den Streit um ein anderes bekanntes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi's-Jeans, hat der Europäische Gerichtshof zugunsten des Jeansherstellers entschieden: Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug "Levi's" als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Gleichwohl ist auch diese Kombination dem Gericht zufolge schutzwürdig. Anlass des Urteils war die Klage von Levi Strauss gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet hatte.
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