Staatliche Einlagensicherung beim Sparen soll fallen
Derzeit sind in Österreich Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein, die zweiten 50.000 werden vom Bund garantiert. Das soll sich nun ändern, berichtet der Standard.
Demnach hat das Finanzministerium eine Reform der Einlagensicherung ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt. Die umfassende Novelle soll europarechtliche Vorgaben in Österreich umsetzen. Als Gegenleistung für den Wegfall des staatlichen Schutzes würden die Banken verpflichtet, einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Die Kreditinstitute müssen laufend in diesen Fonds einzahlen.
Bisher war das anders: Die Geldhäuser sind nach dem bestehenden System erst dann verpflichtet, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist - also nach einer Bankenpleite.
Systemumstellung
Eine große Neuerung betrifft das interne System der Banken. Bisher gab es in Österreich fünf Sicherungssysteme (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Privatbanken und Landeshypothekenbanken), die alle ihre eigenen Notfallsysteme hatten, die sich im Notfall gegenseitig helfen sollten. Das wird sich ändern, allerdings erst ab 2019: Dann soll es eine große Sicherungseinrichtung mitsamt Fonds geben. Für den Betrieb des Sicherungssystems und die Veranlagung des Fonds wird laut Entwurf die Wirtschaftskammer zuständig sein.
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