Staat geht nun auch 100-prozentige Garantien für Notkredite ein

Mehr Geld soll es u.a. für die Bereiche Sicherheit und Bildung geben
Bei Krediten bis zu halber Million Euro - Bisheriges Modell erweitert. Blümel: Weg für rasche, unbürokratische Vergabe von Krediten frei.

In der Corona-Krise sind dringend auch staatliche Garantien für Kredite nötig, die als bewährtes Instrument gelten, um rasch Liquidität für die Unternehmen zu schaffen. Seit gestern, Freitag, sind nun alle formalen Voraussetzungen für die Staatsgarantien erfüllt und die entsprechenden Informationen bei den Banken.

Neu sind auch Haftungen für nicht "nur" bis zu 80 Prozent. Der Bund kann jetzt bei Kreditsummen zusätzlich auch Haftungen bis zu 90 Prozent übernehmen und bei Krediten bis zu einer halben Million Euro sind sogar 100 Prozent möglich, teilte das Finanzministerium von Gernot Blümel mit. Unternehmer wenden sich immer an die Hausbank. Die Garantielaufzeiten betragen 5 Jahre.

Bisher hat das Finanzministerium im Rahmen der COVID-Krise Garantien bei aws, ÖHT und ÖKB in Höhe von 1,5 Milliarden Euro genehmigt. "Wir haben seit Beginn der Krise unsere bestehenden Instrumente immer wieder adaptiert und uns in Brüssel für eine Lockerung des Beihilfenrechts ausgesprochen", erläutert Blümel gegenüber der APA. "Erstmals gibt es die Möglichkeit, dass der Staat für kleinere Unternehmen bis zu 100 Prozent der Haftung übernimmt. Wir sind damit eines der ersten Länder in Europa, das hier so eine schnelle und umfassende Unterstützung anbietet."

"Damit ist der Weg für eine rasche und unbürokratische Vergabe von Krediten frei und ich gehe davon aus, dass das bei den Banken auch so gehandhabt wird", wendet sich Blümel auch an die direkten Anlaufstellen betroffener Unternehmer - nämlich deren Hausbanken. "Der Staat hat die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine schnelle und unbürokratische Überbrückungsfinanzierung geschaffen. Jetzt geht es darum, dass die Hausbanken die Unternehmen und damit langjährige treue Kunden und wichtige Arbeitsplätze retten", so Blümel.

Notkredite bis 500.000 Euro werden nicht nur gänzlich vom Staat besichert. Sie sind in den ersten beiden Jahren auch zinsfrei, danach variabel. Zu den Gebühren steht noch eine endgültige Einigung mit den Banken aus, so das Finanzministerium. Gewinnausschüttungen, Dividendenzahlungen, Rückzahlung von Kapital, Investitionen in Anlagevermögen außer Ersatzbeschaffung sind nicht möglich. "Somit besteht ein großer Anreiz, rasch zurückzuzahlen und dies nur als Nothilfe zu verstehen", so das Finanzministerium.

Auch Strafen sind geplant - und zwar bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich falschen Angaben. Eine Höhe von bis zu 100.000 Euro (Betrug an Allgemeinheit in Notlage) sind vorgesehen.

Durch die ebenso neuen 90-Prozent-Garantien (statt der 80 prozentigen Garantien) durch den Bund für die Besicherung von Krediten die 500.000 Euro übersteigen soll die Kreditentscheidung der Hausbank erleichtert werden, indem das Restrisiko für die Institute stärker reduziert wird. Die Garantielaufzeit beträgt 5 Jahre. Das Garantieentgelt liegt zwischen 0,25 und 2 Prozent pro Jahr abhängig von der Unternehmensgröße und der Laufzeit. Die Zinssatzobergrenze liegt bei 1 Prozent per anno.

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