Spediteure gegen deutschen Mindestlohn

Mehrere Lastwagen unterschiedlicher Farben stehen auf einem Parkplatz.
Speditionen aus Österreich, Polen und Ungarn bringen Verfassungsbeschwerde ein.

Der seit Jänner geltende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland schlägt auch in den Nachbarstaaten hohe Wellen. Denn die Deutschen vertreten die Rechtsansicht, dass dieser auch für ausländische Lkw-Fahrer zu gelten habe, die nach bzw. durch Deutschland fahren. Nun wehren sich Speditionen aus Österreich, Polen und Ungarn mit einer Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht dagegen.

Mit einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass die Regelungen auch für Transporte ausgesetzt werden, die in Deutschland enden oder beginnen. Denn für den reinen Transitverkehr durch Deutschland wird das Mindestlohngesetz derzeit noch nicht angewendet. Um den Streit zu entschärfen, setzte die Bundesregierung die Anwendung zunächst so lange aus, bis eine Überprüfung der Vorschrift durch die EU-Kommission vorliegt. Diese hat bereits im Jänner ein Verfahren eingeleitet. Inoffiziell zeigte sie sich mehr als skeptisch über die deutsche Rechtsansicht.

Eine Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts über den Antrag kann wenige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern.

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