Sparer müssen auf erste Zinserhöhung noch länger warten

Wie viel Geld darf der Vermieter verlangen? Gibt es hier Obergrenzen? Die Höhe der Miete ist im ABGB nicht geregelt. Der Vermieter kann also so viel verlangen, wie der Markt hergibt. Einzige Einschränkung: Er darf nicht mehr als das Doppelte des marktüblichen Zinses vereinbaren. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, den Vertrag wegen der sogenannten "Verkürzung über die Hälfte" anzufechten. Passt der Vermieter die Höhe der Miete dann nicht an, könnte der Vertrag rückwirkend aufgelöst werden. Die Hauptmiete und die Betriebskosten sollten im Vertrag immer gesondert aufgeführt werden. Vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum vermietet wird, ist die Vereinbarung einer Pauschale nicht empfehlenswert. Werden die Betriebskosten nicht gesondert aufgeführt, kann der Vermieter eine Erhöhung dieser Posten nämlich nicht an den Mieter weiter verrechnen.
Leitzins unverändert bei 0,0 Prozent, Erhöhung frühestens im Herbst 2019. EZB halbiert Anleihenkäufe.

Der Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) neigt sich langsam dem Ende zu. Wie im Juni in Aussicht gestellt, halbiert die Notenbank das Volumen ihrer monatlichen Anleihenkäufe ab diesem Oktober auf 15 Mrd. Euro. Ein Ende des - vor allem in Deutschland - umstrittenen Programms zum Kauf von Staats- und Unternehmenspapieren peilen die Währungshüter unverändert zum Jahresende 2018 an.

Die Entscheidungen des EZB-Rats vom Donnerstag in Frankfurt zementieren aber zugleich ein Andauern der Phase extrem niedriger Zinsen: Der Leitzins im Euroraum bleibt auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent, zudem müssen Geschäftsbanken weiterhin 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken.

Zinswende frühestens im Herbst 2019

Eine Wende hin zu höheren Zinsen wollen die Währungshüter frühestens im Herbst 2019 einläuten. Der EZB-Rat bekräftigte seine Einschätzung, dass die Zinsen bis "mindestens über den Sommer 2019" auf dem aktuellen Niveau bleiben werden.

Volkswirte rechnen damit, dass die EZB dann zunächst die Strafzinsen für Kreditinstitute verringern wird. Sparer dürften auf eine erste Zinserhöhung noch länger warten müssen. Andererseits profitieren Kreditnehmer somit weiterhin von relativ guten Konditionen.

Folgt Weidmann auf Draghi?

Sparer müssen auf erste Zinserhöhung noch länger warten

Jens Weidmann

Ungewiss bleibt, ob EZB-Präsident Mario Draghi zum Ende seiner achtjährigen Amtszeit im Herbst 2019 noch die erste Zinserhöhung in Kraft setzen wird oder das seinem Nachfolger überlässt. Die Chancen, dass Bundesbank-Präsident Jens Weidmann als erster Deutscher auf dem EZB-Chefsessel Platz nehmen wird, scheinen sich angesichts des politischen Postenpokers in Europa verschlechtert zu haben.

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