Sozialversicherung: Rechnungshof kritisiert Kontrollsysteme

Die SVA hat ein Gebarungsvolumen von knapp 5 Milliarden Euro im Jahr
Interne Revision bei Sozialversicherungsanstalt der Wirtschaft und bei den Eisenbahnern zahnlos

Die heimischen Sozialversicherungsträger sind Großunternehmen. Im Vorjahr kamen sie auf ein Gebarungsvolumen von knapp 64 Milliarden Euro. Das würde bei einem Unternehmen in etwa dem Umsatz entsprechen.  Die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) hatte einen Gesamtaufwand von 4,925 Milliarden Euro, die VAEG (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) von 1,574 Milliarden Euro.

 Oberstes Prüforgan ist die Kontrollversammlung, die sich aus jeweils neun Sozialpartner-Funktionären zusammensetzt und die  mit der Sozialversicherungsreform der türkis-blauen Regierung abgeschafft wird. 

Rückblickend betrachtet fand der Rechnungshof hier einiges zu kritisieren. Für die Prüfungstätigkeit gab es keine klaren Regelungen  betreffend Prüfungsplanung, -methodik und umfang. Die Kontrollversammlungen prüften nur die Jahresabschlüsse.

Bei 20 Sitzungen 16-Mal gefehlt

Die Jobs waren offenbar nicht sonderlich beliebt. Ein Mitglied bei den Eisenbahnern ließ sich von 2014 bis 2017 für 20 Sitzungen 16-Mal entschuldigen.

Die gesetzlichen Vorschriften  waren teilweise absurd. Die Anmietung von Garagenplätzen zu 100 Euro im Monat musste beispielsweise von den Kontrollversammlungen genehmigt werden, nicht aber Umbauten über mehr als 41 Millionen Euro sowie millionenschwere IT-Projekte.

Der Rechnungshof kritisiert wieder, dass mit der Sozialversicherungsreform der türkis-blauen Regierung die Kontrollversammlung überhaupt abgeschafft wird. Das war bereits in der Begutachtungsstellunahme für die Reform beanstandet worden.

Sozialversicherung: Rechnungshof kritisiert Kontrollsysteme

Bei den Eisenbahnern fehlte ein Mitglied der Kontrollversammlung bei 20 Sitzungen 16-Mal

 

Interne Revision
Die Prüfer monierten auch, dass es keine rechtliche Verpflichtung für eine Interne Revision und deren Aufgaben gab. Sowohl bei  der SVA als auch bei der VAEB untersteht die Interne Revision nicht der Generaldirektion, sondern ist einem Geschäfts- bzw. Direktionsbereich zugeordnet. Nicht  gerade förderlich für die Unabhängigkeit einer Revision.

Der Rechnungshof kritisierte, dass die Revisionen beider Sozialversicherungstgräger in wesentlichen Bereichen wie Beschaffungen, Finanzwesen, Veranlagungen und den eigenen Einrichtungen (z. B. Kurheime) keine Prüfungen durchführten. Die Revision sollte, empfiehlt der Rechnungshof, den gesamten Aufgabenbereich abdecken, vor allem aber Personal, Finanzwesen und Beschaffungen. Erfahrungsgemäß ist gerade der letzte Bereich besonders anfällig für Malversationen.

Mit der Reform werden die Einheiten größer und damit die Internen Revisionen künftig stärker gefordert. Die SVA wird mit den Bauern zusammengelegt, die Eisenbahner mit der Sozialversicherung der Beamten.

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