Sozialer Wohnbau: Gehaltserhöhung für Gemeinnützige

Sozialer Wohnbau: Gehaltserhöhung für Gemeinnützige
Obergrenze für Top-Bezüge soll fallen. Anhebung auch für bestehende Vorstandsverträge möglich

Bis zur Auflösung des Parlaments werden wohl noch einige Geschenke verteilt werden. Derzeit gibt es im Gemeinnützigen Wohnbau gestaffelte Gehaltsobergrenzen für Vorstände und Geschäftsführer. Der Maximalbezug beträgt rund 18.000 Euro brutto, 14 Mal im Jahr.

Doch das soll sich ändern. Die Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz mit der Abschaffung der Obergrenzen wurde im Parlamentsausschuss von VP, FP und NEOS abgesegnet. Nicht nur für künftige Verträge. „Bestehende Anstellungsverträge können wahlweise umgestellt werden“, kritisiert die AK. Wenn die Novelle so beschlossen wird, dann können die Bezüge von Geschäftsführern und Vorständen beliebig nach oben angehoben werden. Das Problem dabei: Das zahlen die Mieter.

Ministergehalt

Der Leiter der Kommunalpolitik der AK, Thomas Ritt, hat dafür kein Verständnis. „Wir glauben, dass ein Ministergehalt im Bereich der Gemeinnützigen durchaus ausreichend ist.“ Für die Gehaltsobergrenzen gibt es gute Gründe. Das Geschäftsmodell der Gemeinnützigen ist weitgehend gesetzlich vorgegeben. Der Arbeitsaufwand in machen Führungspositionen soll bisweilen nicht über die Maßen groß sein.

Eine weitere problematische Regelung ist der Eigenmitteleinsatz der Gemeinnützigen Bauträger. Die Mieter zahlen die ersten 30 Jahren keine Miete, sondern sie zahlen lediglich die Kredite zurück plus die Betriebskosten. Wenn die Kreditrückzahlung abgeschlossen ist, darf lediglich eine kostendeckende Miete plus Betriebskosten verlangt werden. Das macht die Wohnungen der Gemeinnützigen nach Berechnung der AK um rund drei Euro pro Quadratmeter billiger.

Bei Wohnungen aus den 1950er-Jahren fehlt bisweilen Geld für die Sanierung, weil damals ein zu geringer Erhaltungsbeitrag verrechnet wurde. Wenn der Bauträger Eigenmittel zur Wohnungssanierung eingesetzt hat, so darf bis zur Rückzahlung dieser Eigenmittel die Mietensenkung ausgesetzt werden. Auch nach dem Ende des Kredits.

Die Arbeiterkammer befürchtet, dass dieser Passus missbraucht werden könnte. Bauträger könnten bewusst Eigenmittel zur Sanierung einsetzen, obwohl es nicht nötig sei. Dadurch werden die Wohnungen nicht billiger.

Schutz vor Spekulanten

Eine Verbesserung für die Mieter ist der Schutz vor Spekulanten, die einen Gemeinnützigen Bauträge kaufen und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Der Investor verdient an der Verwertung der mit Steuergeld gebauten Immobilien mehrere Millionen Euro.

Die burgenländische Landesregierung hat Michel Tojner wegen eines solchen Deals angezeigt. Es geht dabei um eine Streitsumme von 40 Millionen Euro. Kürzlich haben in der Causa Hausdurchsuchungen stattgefunden. Tojner hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

„Die Geschehnisse im Zusammenhang mit ehemals Gemeinnützige Bauträgern im Burgenland sowie Michael Tojner veranschaulichen, dass unser Weg der richtige ist“, verteidigte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl die Novelle. Künftig haben die Bundesländer die Möglichkeit, dem Eigentümer des Gemeinnützigen Bauträgers seine Anteile zum eingezahlten Nennwert abzukaufen.

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