Sondertopf für Lehrlinge mit Gehaltseinbußen

Sondertopf für Lehrlinge mit Gehaltseinbußen
Einkommensentgang, weil Lehrabschlussprüfungen verschoben wurden: Anträge sind ab sofort möglich.

Die Regierung hat einen Sondertopf für Lehrlinge eingerichtet, die aufgrund der Coronakrise ihre Lehrabschlussprüfung nicht ablegen konnten und dadurch einen Einkommensverlust erlitten haben. Zwischen 16. März und 03. Mai fanden Covid-19-bedingt keine Lehrabschlussprüfungen statt. Anträge sind ab sofort möglich.

3.700 Betroffene

Laut Wirtschaftsministerium wurden 7.331 Lehrabschlussprüfungstermine verschoben, davon anspruchsberechtigt sind etwa 3.700 Personen. Lehrlinge, die aufgrund einer Verschiebung der Prüfung zwischen Mitte März und Ende Mai kollektivvertraglich einen Einkommensentgang haben, werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Entschädigung - quasi die Differenz zwischen Bruttolehrlingseinkommen und Fachkräfteentgelt mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung - wurde mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt.

Zuschuss

Der Zuschuss für Gehaltseinbußen wird über die betriebliche Lehrstellenförderung abgewickelt. Die Abwicklung ist direkt bei der Lehrabschlussprüfung oder auch danach per Mail sowie persönlich bei den Mitarbeitern der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern möglich.

Kurzarbeit möglich

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hatte den Sondertopf für Lehrlinge bereits Mitte April angekündigt. "Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass keiner unserer Lehrlinge aufgrund der Pandemie Nachteile hat, weil sie etwa ihre Lehrabschlussprüfung nicht machen konnten", so Schramböck. Für Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) werden mit dem Sondertopf Lehrlinge unterstützt, die sich "am Übergang zur regulären Fachkräftebeschäftigung befinden". Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte, dass auch für Lehrlinge die Corona-Kurzarbeit möglich sei und die Nettoersatzrate 100 Prozent betrage.

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