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Schienenbenutzungsentgelt: Westbahn gewann gegen ÖBB
Gericht: Entgelt muss in Relation zu den anfallenden Kosten stehen, Westbahn wurde diskriminiert.
Der ÖBB-Konkurrent Westbahn hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen die Bundesbahnen einen Sieg errungen. Das Schienenbenutzungsentgelt müsse in einer Relation zu den unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallenden Kosten stehen, urteilte das Gericht. Auch sei die Westbahn von den ÖBB unter Umständen diskriminiert worden, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.
Die Westbahn hatte sich bei der Bahn-Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission, beschwert, dass die ÖBB Infrastruktur das Schienenbenutzungsentgelt zugunsten der ÖBB Personenverkehr AG und zuungunsten der Westbahn geändert hat. Die Behörde wies den Antrag der Westbahn ab, der VwGH gab der mehrheitlich privaten Bahn nun Recht.
"Diskriminierung"
Die VwGH-Richter verwiesen auf EU-Recht, wonach die Mitgliedstaaten in den Entgeltregelungen für die Fahrwegnutzung leistungsabhängige Bestandteile aufnehmen müssen, die den Eisenbahnunternehmen als auch dem Betreiber der Infrastruktur Anreize zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes bieten. Der VwGH sieht "möglicherweise" auch den Paragrafen des Eisenbahngesetzes verletzt, mit eine Diskriminierung vermieden werden soll.

Regulierungsbehörde am Zug
Nach dem Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bei den Zu- und Abschlägen zum Schienenbenutzungsentgelt geht die Westbahn davon aus, auch beim "Hauptthema", den bis zu zehnprozentigen Entgelterhöhungen seit dem Westbahn-Start durch die ÖBB Infrastruktur, Recht zu bekommen. Das sagte Westbahn-Chef Erich Forster am Donnerstag zur APA.
Diese Causa liegt seit zwei Jahren bei der Bahn-Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission. Es geht darum, dass das Schienenbenutzungsentgelt vor dem Start des mehrheitlich privaten ÖBB-Konkurrenten Westbahn jährlich um rund 2,5 Prozent gestiegen war, dann aber 2012 um 5 und 2013 um 10 Prozent.
Regulator hat letztes Wort
Auch beim aktuellen VwGH-Urteil hat nun der Regulator das letzte Wort. Die Behörde habe schon bei Stationsentgelt und Tempozuschlag die "Aktionen, die gezielt gegen uns waren" abgestellt. Der aktuelle Richterspruch zeige zwar klar die Diskriminierung der Westbahn durch die ÖBB, allerdings gehe es in diesem Punkt nur um rund 100.000 Euro jährlich, erklärte Forster.
Auch die ÖBB weisen daraufhin, dass die Zu- und Abschläge weniger als ein Prozent der gesamten 480 Mio. Euro an Einnahmen aus dem Schienenbenutzungsentgelt ausmachen. Aus ÖBB-Sicht ist das System mit den Zu- und Abschlägen übrigens nicht grundsätzlich infrage gestellt worden. "Wir warten jetzt ab, wie das Verfahren weiter geht", sagte ÖBB-Konzernsprecherin Sonja Horner auf APA-Anfrage. Durch die Erkenntnis des VwGH entstehe jetzt keine Rückzahlungsverpflichtung der ÖBB-Infrastruktur AG.
Grüne orten Interessenskonflikt
Neben der Westbahn haben sich auch die Grünen über die VwGH-Entscheidung gefreut. Sie sei ein Warnschuss Richtung ÖBB-Infrastruktur, so der Verkehrssprecher Georg Willi. Er ortet wegen des diskriminierenden Vorgehens der Bundesbahnen einen Interessenskonflikt.
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