Salmonellen: Letzthaftung liegt immer beim Händler

Ein Kühlregal in einem Supermarkt gefüllt mit verpacktem Fleisch und Geflügelprodukten.
EuGH-Urteil: Lebensmittelhändler sind für ihre Ware verantwortlich - egal, wer sie produziert hat.

Lebensmittelhändler sind auch dann für die Unbedenklichkeit ihrer Ware verantwortlich, wenn diese von anderen Unternehmen produziert und verpackt wurde. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil fest.

Anlass war der Fall einer Tiroler Filialleiterin, der nach einer mit Salmonellen kontaminierte Fleischprobe von den Behörden eine Geldstrafe auferlegt worden war. 2012 stellte die Lebensmittelaufsicht in ihrer MPREIS-Filiale bei einer Probe von vakuumiertem Putenfrischfleisch Salmonellen fest und klassifizierte das Fleisch deshalb als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck leitete daraufhin gegen die Frau ein Verfahren wegen Nichtbeachtung lebensmittelrechtlicher Vorschriften ein und verhängte eine Geldstrafe. Das betroffene Putenfleisch war allerdings von einem anderen Unternehmen produziert und verpackt worden.

Vertrauensschutz

Mit diesem Hinweise setzte sich die Frau vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol gegen die Geldstrafe zur Wehr. Dieser beauftragte den EuGH mit der Klärung der Frage – und die Antwort fällt eindeutig aus: Frisches Geflügelfleisch müsse während der Haltbarkeitsdauer das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen erfüllen - einschließlich des Einzelhandels. Würde diese Kette nicht auf allen Vertriebsstufen verpflichtend eingehalten werden, liefe dies dem hohen Schutzniveau der Bevölkerung zuwider.

Deshalb könnte auch im gegenständlichen Fall Händlern eine Strafe auferlegt werden - schließlich müssten die EU-Ländern bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wirksame und abschreckende Sanktionen vorsehen, so der EuGH.

Verbraucher in der EU haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Zitronen, Mandarinen und Orangen mit Konservierungsstoffen behandelt wurden. Der EuGH entschied am Donnerstag, dass solche chemischen Stoffe auf dem Etikett angeben werden müssen. Die Richter wiesen damit eine Klage Spaniens gegen eine entsprechende Vorschrift der EU-Kommission ab.

Nahaufnahme einer halben Orange vor schwarzem Hintergrund.
Das Land hatte unter anderem argumentiert, Zitrusfrüchte würden strengeren Regeln unterworfen als andere Obstsorten. Das Gericht räumte dies ein, machte aber deutlich, dass Abstufungen aus seiner Sicht gerechtfertigt sind. Schalen von Zitronen oder Orangen würden zwar ähnlich wie die von Bananen oder Wassermelonen nicht roh gegessen. Aus ihnen könnten aber zum Beispiel Konfitüre oder Likör hergestellt werden. Die Verbraucher müssten deshalb über Konservierungsstoffe informiert werden.

Vor allem Landwirte in Spanien, Italien, Griechenland und Portugal bauen Orangen, Zitronen oder Mandarinen an.

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