Rückzahlungen für Versicherungskunden

Eine Person füllt mit einem gelben Stift einen Überweisungsträger der BAWAG P.S.K. aus.
Zahlscheingebühr für Überweisung der Prämie unzulässig. Konsumenten können ihr Geld zurückfordern.

Überweisen Kunden ihre Prämien via Zahlschein oder Online-Banking an ihre Versicherung, heben manche Assekuranzen dafür Gebühren ein. Das ist nicht erlaubt, hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden. Anlass war eine Klage der Arbeiterkammer gegen die Generali Versicherung.

Konsumenten aller Versicherungen können nun ihr Geld zurückfordern. Betroffen sind Sondergebühren, die seit 1. November 2009 bezahlt werden mussten.

Sammelaktion

Der Verein für Konsumenteninformation führt eine kostenlose Sammelaktion durch. Näheres unter www.verbraucherrecht.at

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