Bei ÖBB-Pensionen gäbe es Millionen zu holen

Ein Mann in Anzug geht durch einen fast leeren Zugwaggon.
Würde man das Pensionsrecht an jenes der Bundesbeamten angleichen, wären 920 Millionen Euro zu lukrieren.

Der Rechnungshof (RH) hat das Beamten-Pensionsrecht der Bundesbahnen (ÖBB) einer Prüfung unterzogen. Demnach ist das Pensionsrecht der ÖBB-Beamten - also jener die bis 1995 eintraten - lukrativer als jenes der Bundesbeamten. Würde man eine Angleichung vornehmen, so brächte dies wegen niedrigerer ÖBB-Pensionen von 2015 bis 2050 dem Bund Einsparungen von 920 Millionen Euro.

Bei Berechnungen habe sich gezeigt, dass die nach dem Pensionsrecht der ÖBB ermittelten Pensionen bei jeweils gleichem Pensionsantrittsalter deutlich höher waren als jene nach dem Pensionsrecht der Bundesbeamten. Dies gelte auch für die bis zum Ableben zu erwartende Pensionsleistung und zeige den Handlungsbedarf weiterer ÖBB-Pensionsreformen auf, hält der Rechnungshof in seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest.

90 Prozent krankheitsbedingte Pensionen

Die Modellrechnung des Rechnungshofs, die 920 Millionen Euro Einsparungen ergibt, beruht auf der Annahme, dass jeweils die Hälfte der Bahnbeamten krankheitsbedingt und die Hälfte altersbedingt in Pension geht. Derzeit liegt der Anteil der krankheitsbedingten Pensionsantritte bei über 90 Prozent.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag bei jenen Bahnbeamten, die krank in die Pension gingen, im Jahr 2013 bei 52,18 Jahren (2012: 51,13 Jahren). Das Pensionsantrittsalter beim altersbedingten Ruhestand lag 2013 bei 58,96 Jahren (2012: 59,39 Jahren). Im Schnitt beider Gruppen traten Bahnbeamte im Jahr 2013 mit 52,67 Jahren (2012: 51,91 Jahren) in den Ruhestand, so der Rechnungshofbericht.

Der Rechnungshof vermerkt, dass die ÖBB wegen des hohen Anteils krankheitsbedingter Pensionierungen ein Programm für altersgerechte Teilzeit entwickelten, das seit Juli 2014 Eisenbahnern ab 54 Jahren eine reduzierte Wochenarbeitszeit ermöglicht. Dadurch sollten die Mitarbeiter länger arbeiten und gesünder bleiben können. Dieses Programm solle evaluiert werden, empfiehlt der RH.

Weiters sollte eine Verwaltungsvereinfachung eingeführt werden: Bei krankheitsbedingten Pensionierungen müsse das Finanzministerium eigentlich zustimmen, bei Ablehnung werde der Betroffene aber zunächst in zeitlich befristeten Ruhestand und in der Regel nach drei Jahren in dauernden Ruhestand versetzt. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern sollte das Zustimmungserfordernis des Ministeriums überprüft werden.

Systeme im Vergleich

An Rechenbeispielen wird der Systemunsterschied gezeigt: Ein Fahrdienstleiter bei den ÖBB, Geburtsjahr 1965, Pensionsalter 65 Jahre, erhalte eine monatliche Pension von 3.050 Euro, nach dem Pensionsrecht des Bundes erhielte er nur mehr 2.710 Euro. Ein als Hilfskraft Beschäftigter, Geburtsjahr 1965, der krankheitsbedingt mit 52 Jahren in den Ruhestand versetzt werde, erhalte nach ÖBB-Pensionsrecht 1.360 Euro monatliche Pension, nach Pensionsrecht des Bundes hingegen nur 1.180 Euro.

Grundsätzlich befasst sich der Rechnungshof-Bericht nur mit dem Pensionsrecht jener Mitarbeiter der ÖBB, die bis zum Jahr 1995 aufgenommen wurden. Diese wurden weitgehend "definitiv gestellt" und unterliegen als "Bundesbahnbeamte" einem eigenen Pensionsrecht. Die ab dem Jahr 1996 aufgenommenen Mitarbeiter wurden nicht mehr "definitiv gestellt" und unterliegen pensionsrechtlich dem ASVG.

Die Zahl aller ÖBB-Mitarbeiter sank von 2008 bis 2013 von 46.056 auf 41.176, dies entsprach einem Rückgang um 10,6 Prozent. Der Anteil der Bahnbeamten am gesamten Personalstand sank von 62 auf 56 Prozent.

Von Seiten des Verkehrsministeriums bekommt die Bundesbahn volle Rückendeckung: Die Eisenbahner hätten bereits große Einschnitte bei den Pensionen. Man stehe zu den Übergangsfristen, die vor zehn Jahren beschlossen wurden und zum erfolgreichen Bemühen der ÖBB, Mitarbeiter länger und gesünder im Betrieb zu halten.

Der gesamte Rechnungshof-Bericht zum Download

Kommentare