Republik muss AMIS-Anleger entschädigen

Ein Höchstgerichts-Urteil könnte weitreichende Folgen für die Amtshaftung der Republik Österreich bei Anlegerschäden haben. Wegen Mängel in der Finanzaufsicht verurteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Republik Österreich in der Causa AMIS. Damit geht ein langjähriger intensiver Rechtsstreit zu Ende.
Bei der Pleite des Finanzdienstleisters vor nunmehr sieben Jahren kamen mehr als 10.000 Anleger zu Schaden und klagten auf Entschädigung. Die Republik Österreich bot nach mehreren Jahren Rechtsstreit einen Vergleich ("Generalbereinigung") an, mit denen den Geschädigten 27 Prozent ihrer Ansprüche abgegolten wurden. Im Gegenzug dazu mussten sie aber auf weitere Rechtsmittel verzichten. Ein Großteil, aber nicht alle Betroffenen, nahm das Vergleichsangebot an.
Folgen
Gegenüber vorinstanzlichen Urteilen schränkte der OGH die Amtshaftung allerdings ein. Gemäß Urteil haftet die Republik erst für Schäden, die nach dem 1. Jänner 2002 entstanden sind. Die AMIS-Fonds existierten jedoch bereits seit 1999. Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik verweist in einer ersten Stellungnahme auf das laufende Vergleichsangebot für die geschädigten Anleger.
Anlegeranwalt Harald Christandl wertet das OGH-Urteil als „Niederlage für die österreichischen Aufsichtsorgane und das österreichische Aufsichtssystem“.
Selbstverständlich habe das Urteil auch Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle wie zum Beispiel die Causa AvW, wo es um die Mitverantwortung der Finanzmarktaufsicht bei der Zulassung der wertlos gewordenen AvW-Genussscheine geht.
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