Reise-Gutscheine: EU-Kommission pocht auf Erstattungsrecht

Reise-Gutscheine: EU-Kommission pocht auf Erstattungsrecht
Verbraucher sollen nicht gezwungen werden können, Gutscheine für abgesagt Reisen zu akzeptieren.

Die EU-Kommission pocht auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen und geht gegen EU-Staaten vor, die sich darüber hinwegsetzen. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen sei gegen mehrere Staaten der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet worden, sagte Vizepräsidentin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die deutsche Regierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg.

Vestager räumte ein, dass Reiseveranstalter und Airlines wegen der Pflicht zur Erstattung in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Gutscheine könnten helfen und sollten deshalb attraktiver werden, sagte die Kommissionsvizepräsidentin.

Dies könne dadurch geschehen, dass der Gutschein flexibel gestaltet werde, dass zusätzliche Leistungen in Aussicht gestellt werden oder dass Regierungen für die Gutscheine garantieren. Dennoch gelte: "Der Ausgangspunkt ist, dass europäische Verbraucher ein Recht auf Erstattung haben. Punkt."

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