Regierung will drei Pokerlizenzen vergeben
Das Finanzministerium plant die Vergabe von drei Pokerlizenzen, nachdem der Verfassungsgerichtshof im Sommer 2013 die neu eingeführte Konzessionsregelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die neue Lizenzvergabe ist im Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2014 enthalten. Poker war in Österreich bis Ende 2012 ein freies Gewerbe und unterlag nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. Ex-Finanzministerin Maria Fekter wollte dies ändern und sah vor, so wie für Casinos auch Pokerkonzessionen nach dem Glücksspielgesetz zu vergeben. Das ist bis dato allerdings nicht geschehen, weil die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.
Damit die bestehenden Pokersalons bis zur Neuregelung nicht im rechtlichen Vakuum agieren, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Poker-Gewerbeberechtigungen bis Ende 2016 gelten. Auch wenn ein Betreiber bei der Vergabe der drei Lizenzen also nicht zum Zug kommen sollte oder sich gar nicht bewirbt, dürfte er seine Salons noch drei Jahre betreiben. Neu ist, dass Pokerbetreiber künftig fünf Millionen Euro als Sicherheit hinterlegen müssen.
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