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Mietrecht

Regierung spricht Machtwort bei Thermen

Die geplante Reform des Mietrechts geht langsam voran.

11/11/2014, 12:50 PM

Selbst zwei Höchstgerichtsurteile hatten keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht, jetzt greift die Regierung ein: Der Ministerrat hat am Dienstag vereinbart, dass für die Reparatur von Thermen der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung dafür der Mieter.

Dass die Koalition diesbezüglich eine Klarstellung zusammengebracht hat, wertet Kanzler Werner Faymann als gute Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts, die derzeit auf die parlamentarische Ebene verlagert sind.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass bei der zähen Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hatte zuvor bereits eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu erreichen, noch nicht erreicht habe.

Keller & Co. müssen nicht ins Grundbuch

War die Thermen-Regelung eher Anliegen der SPÖ, gilt eine weitere heute vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Davon profitiert laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

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