Regierung senkt Steuer auf Gewinne von Unternehmen

MINISTERRAT: LÖGER / KURZ/ STRACHE / FUCHS
Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften wird weiter heruntergeschraubt. Zuletzt wurde KÖSt auch unter Schwarz-Blau gesenkt.

Die Körperschaftssteuer (KÖSt) ist jene Steuer, die Unternehmen - Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften - auf ihre Gewinne zahlen müssen. Laut der von der Regierung geplanten Steuerreform soll der Steuersatz von 25 Prozent in zwei Schritten auf 23 und dann 21 Prozent sinken. Blickt man einige Zeit zurück zeigt sich, dass die Besteuerung der Unternehmensgewinne früher weit höher war.

Nach den Daten des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) betrug der KÖSt-Satz in Österreich in den Jahren 1966 bis 1972 44 Prozent. 1973 wurde die KÖSt dann in der SPÖ-Alleinregierung auf 55 Prozent angehoben. Dort blieb der Steuersatz für Kapitalgesellschaften dann bis 1989, als er von der SPÖ-ÖVP-Koalition auf 30 Prozent gesenkt wurde. Ein Schritt nach oben erfolgte im Jahr 1994, als der KÖSt-Steuersatz auf 34 Prozent stieg.

Entwicklung der Körperschaftssteuer

Vor 1994 wurde auch die Gewerbesteuer eingehoben. Der Steuersatz betrug zunächst 17 und dann 15 Prozent. Auch diese Steuer war also in die Gewinnbesteuerung miteinzubeziehen.

Im Jahr 2005 wurde der KÖSt-Satz dann von der ÖVP-FPÖ-Regierung auf 25 Prozent gesenkt. Im Jahr 2022 soll der Steuersatz auf 23 Prozent und im Jahr 2023 auf 21 Prozent herabgesetzt werden, so die Pläne der jetzigen ÖVP-FPÖ-Bundesregierung.

Im Jahr 2018 lagen die Einnahmen aus der KÖSt laut Wifo-Daten bei 9,16 Milliarden Euro, das waren 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Zum Vergleich: Die Lohnsteuereinnahmen waren mit 27,18 Milliarden Euro fast drei mal so hoch.

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