Rechnungshof ortet Mängel bei Bankenaufsicht

Rechnungshof ortet Mängel bei Bankenaufsicht
Kritik unter anderem an Handhabung von Whistleblower-Informationen. FMA/OeNB: Empfehlungen bereits größtenteils umgesetzt.

Im aktuellen Rechnungshofbericht  wird  die Commerzialbank Mattersburg  nicht namentlich genannt.  Es  geht um ein Geldinstitut, das als  „Kreditinstitut 5“ bezeichnet wird. Über dieses Institut wurde im  Jahr 2020 der Konkurs eröffnet. Es  wird daher  die Commerzialbank Mattersburg sein.

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Der  Rechnungshof  kritisiert, dass mit der Prüfung  der Bank viel zu lange gewartet wurde. „Die Bankenaufsicht führte bei diesem Kreditinstitut (im Bericht: „Kreditinstitut 5“) in den Jahren 2003 bis 2014 keine Vor-Ort-Prüfung durch“, heißt es dazu im Bericht.  „Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer hätte bis spätestens 2010 eine Prüfung erfolgen sollen.“

Erst nach dem Hinweis eines Whistleblowers im Jahr 2015 wurde die Bankenaufsicht aktiv.  Laut dem Whistleblower habe „der Vorsitzende des Vorstands dieses Kreditinstituts mit Wissen mehrerer Bediensteter“ betrügerisch agiert, dem Kreditinstitut finanzielle Mittel für private Zwecke entzogen und dafür falsche Konten genutzt.

Sowohl OeNB als auch FMA hätten die vom Whistleblower aufgeworfenen vermeintlich dubiosen Geschäftspraktiken zwar untersucht, die Anschuldigungen aber nicht bestätigen können, beanstandet der Rechnungshof. Darüber hinaus habe die FMA die Staatsanwaltschaft nur unzureichend über die Ergebnisse ihrer Prüfung informiert und während der laufenden Prüfung sogar darum ersucht, noch Abstand von Ermittlungen zu nehmen, schreibt der Rechnungshof weiter.

Die Nationalbank überprüfte die Hinweise. In ihrem Dokument, das sie der  Finanzmarktaufsicht  übermittelte,  hielt  sie  fest, dass sie den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe „nur unvollständig beurteilen konnte“.

Allgemein bemängelt der Rechnungshof, dass die FMA nach Vor-Ort-Prüfungen die Möglichkeit habe, Aufsichtsmaßnahmen zu verhängen, es gebe aber keine konkrete Regelungen zur Überprüfung der Umsetzung dieser Maßnahmen, kritisiert der Rechnungshof. Aufsichtsmaßnahmen und die Weiterverfolgung von aufgedeckten Mängeln würden zwar dokumentiert, es sei aber keine automatisierte Auswertung möglich. "Weder die FMA noch die OeNB verfügte über einen gesamthaften Aufsichtsplan, in dem alle geplanten Aufsichtsaktivitäten für die kommende Planungsperiode erfasst und aufeinander abgestimmt werden", schreibt der Rechnungshof.

Auch die  Korruptionsstaatsanwaltschaft begann mit Ermittlungen.  Wie aus einer Telefonnotiz hervorging, teilte die Finanzmarktaufsicht der Staatsanwaltschaft mündlich mit, dass laut  Nationalbank  bei diesem Kreditinstitut „kein Verdacht der Untreue besteht“. Die  Finanzmarktaufsicht  legte allerdings weder das Dokument der  Nationalbank bei, noch wies sie auf die nur begrenzte Prüfung der Nationalbank  hin.

Reaktionen

Die FMA und die OeNB stehen der Kritik des Rechnungshofs gelassen gegenüber. Die Prüfung habe sich über mehrere Jahre gezogen und auf länger zurückliegende Problemfälle der heimischen Bankenbranche fokussiert. Dementsprechend seien "viele der getroffenen Feststellungen und Schlussempfehlungen mittlerweile größtenteils bereits umgesetzt" worden, schreiben die Behörden in einer gemeinsamen Aussendung. Zudem seien die Aussagen des Rechnungshofs "nicht repräsentativ", da für die Prüfung bewusst komplexe Problemfälle genommen worden seien, die sich von der regulären Aufsichtsarbeit deutlich unterscheiden würden. Insgesamt zeige der RH-Bericht, dass die Bankenaufsicht in Österreich effektiv sei und gut funktioniere.

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