Privatkredite: Makler haftet für falsche Aufklärung

Ein Vermögensberater hat zwischen privaten Anlegern und privaten Kreditsuchenden Privatkredite vermittelt. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) lagen Beschwerden sowohl seitens von Anlegern als auch von Kreditnehmern vor. Nun wurde ein Musterprozess auf Schadenersatz für einen Anleger in zweiter Instanz gewonnen. Der Makler muss über wesentliche Umstände eines Privatkredites informieren und - bei Unstimmigkeiten hinsichtlich des Arbeitgebers in Selbstauskunft und Lohnbestätigung - Nachforschungen anstellen.
Angebot
"Privatkredite für bis zu sechs Prozent Zinsen", lautete das Angebot des Vermögensberaters Mag. Johannes Steiner sowohl an Anleger als auch an Kreditsuchende, berichtete der VKI am Freitag. Im konkreten Fall wurde einem Konsumenten angeboten, dass er für ein Privatdarlehen eine feste Verzinsung von sechs Prozent erwarten könne. Der Kredit sei durch eine bei Vergabe schon bestehende Lebensversicherung besichert. Der Anleger vergab an einen - vom Makler vermittelten - Kreditnehmer einen Privatkredit von 10.000 Euro.
In der Folge zahlte der Kreditnehmer nicht und es stellte sich heraus, dass die besagte Lebensversicherung erst nach Kreditvergabe abgeschlossen worden war und es Prämienrückstände gab. Weiters musste der Anleger feststellen, dass der Arbeitgeber des Kreditnehmers bereits bei Kreditaufnahme insolvent und der vorgelegte Lohnzettel offenbar gefälscht war.
Klage
Der Anleger trat seine Schadenersatzansprüche an den VKI ab, dieser klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - Steiner auf Schadenersatz. Zum einen sei der Konsument über die Lebensversicherung falsch informiert worden, zum anderen habe der Makler bei der Vermittlung des Privatkredites verabsäumt weitere Erkundigungen zur Bonität des Kreditnehmers einzuholen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat nun als Berufungsgericht einen vom Erstgericht zugesprochenen Schadenersatz bestätigt. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. so der VKI.
Auch für eine Kreditnehmerin hat der VKI gegen Steiner einen Musterprozess angestrengt. Diese fühlte sich - insbesondere rund um die geforderte Lebensversicherung - ebenfalls falsch informiert. Das Erstgericht hat diese Klage zunächst abgewiesen, weil die Handlungen nicht Steiner, sondern seiner GmbH zuzurechnen seien. Dieses Urteil hat das Handelsgericht Wien jetzt aufgehoben.
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