Privatbank kassierte über Jahre gesetzwidrig Entgelte

Sehr findig zeigte sich die Wiener Privatbank SE mit ihrem Produkt "Masterplan Monatssparer": Das dafür verlangte Entgelt galt bereits 2008 als gesetzwidrig, wie der Oberste Gerichtshof nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums festgestellt hatte. Davon ließ sich die Bank nicht abhalten: Das unzulässige Entgelt wurde weiterverrechnet und als Aufwandersatz "umdeklariert".
Konkret ging es um eine Klausel, die für den Fall einer vorzeitigen Kündigung der Vermögensverwaltung "Masterplan Monatssparer" durch den Anleger eine Einmalzahlung als Entschädigung vorsah. Berechnet wurde die Höhe der Zahlung nach einer Formel, die der OGH eben schon 2008 als intransparent beurteilt hatte. "Ungeachtet dieser rechtskräftigen Entscheidung verrechnete die Wiener Privatbank ihren Kunden jedoch weiterhin eine derartige Gebühr, - berief sich dabei allerdings nicht mehr auf die gesetzwidrige Klausel, sondern auf eine ergänzende Vertragsauslegung", so der VKI.
Also brachten die Konsumentenschützer im Auftrag des Sozialministeriums wieder eine Verbandsklage ein - und bekamen nach über sechs Jahren neuerlich Recht. Die frühere Entscheidung wurde bestätigt und festgestellt, dass die Verrechnung der Gebühr unzulässig ist, so der VKI. "Das Gericht hat dem Versuch das erste Urteil zu umgehen eine klare Absage erteilt", so VKI-Juristin Beate Gelbmann. Kunden, die bereits bezahlt haben, können den Betrag nun von der Wiener Privatbank SE zurückfordern.
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