Post: Nächste Runde im Streit um Verkauf von trans-o-flex

Das defizitäre Logistik-Unternehmen trans-o-flex kam die Post teuer zu stehen
Die Post sieht sich zivilrechtlich gegen die deutschen Käufer als Sieger. Diese sind anderer Meinung.

Zwischen den deutschen Investorenfamilien Amberger und Schoeller und der heimischen Post wird seit längerem heftig gestritten. Die Deutschen fühlen sich von der Post beim Kauf einer Tochter, des defizitären Logistik-Unternehmens trans-o-flex, um 20 bis 25 Millionen Euro betrogen. Sie brachten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Post, den gesamten Vorstand und vier leitende Mitarbeiter ein, der KURIER  berichtete.

2018 riefen die Käufer ein Schiedsgericht in München an, das zugunsten der Post entschied. Die Käufer gingen dagegen vor das Oberlandesgericht Frankfurt. Sie beantragten dort wegen vermeintlicher Verfahrensfehler eine Aufhebung der Entscheidung des Schiedsgerichtes.

Oberlandesgericht Frankfurt

Das Oberlandesgericht verkündete am Montag seine Entscheidung und habe der Post nun „in vollem Umfang Recht gegeben. Das Schiedsgerichtsurteil wurde vollumfänglich bestätigt und zugunsten der Post für vollstreckbar erklärt“, teilte die Post in einer Aussendung mit. Man weise nochmals alle Vorwürfe, "die in dieser üblen Kampagne vorgebracht wurden, auf das Schärfste zurück". Der Verkauf sei in einem strukturierten und transparenten Prozess erfolgt und durch die Investmentbank Rothschild, KPMG und die renommierte deutsche Anwaltskanzlei Hengeler Mueller begleitet worden.

„Die wichtigen Entscheidungen sind noch gar nicht gefallen“, kontert Matthias Cernusca, Strafrechtsexperte der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner. In Frankfurt seien drei Verfahren anhängig gewesen, die aktuelle Entscheidung betreffe nur die untergeordnete Frage der Kostentragung. "Die beiden wichigen Verfahren zur Aufhebung des Schiedsspruchs und zur Befangenheit der Schiedsrichter hat das Oberlandesgericht Frankfurt noch gar nicht entschieden". Man rechne hier mit einem positiven Ausgang zugunsten der Mandanten. Unabhängig vom Verfahren in Frankfurt prüfe nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien das Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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