Pfusch wird in Österreich heuer weiter steigen
Die wachsende Arbeitslosigkeit und die konstant hohe Steuer- und Sozialabgaben-Last werden den " Pfusch" in Österreich heuer weiter steigen lassen. Die Schattenwirtschaft dürfte 2015 das dritte Jahr in Folge zunehmen und auf 21,35 Mrd. Euro bzw. 8,14 Prozent des BIP klettern, nimmt der Linzer Volkswirtschafts-Professor Friedrich Schneider an. Das ist EU-weit der niedrigste Wert.
Größter Verlierer beim " Pfusch" sei der Staat, dem dadurch Steuern und Sozialbeiträge in Höhe von 2 bis 3,5 Mrd. Euro pro Jahr entgehen, so Schneider. Die Steuerverluste selbst würden sich deshalb in Grenzen halten, da das "schwarz" verdiente Geld sofort wieder im offiziellen Wirtschaftskreislauf ausgegeben werde. Weiterer Verlierer seien die Krankenversicherungen, die Kosten zusätzlicher Unfälle bzw. von Arbeitsunfähigkeit der Pfuschern tragen müssten.
Österreich Schlusslicht
In Österreich dürfte heuer die Schattenwirtschaft um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen. Abgesehen vom Anstieg von 5,75 Prozent im Jahr 2014 ist dies das stärkste Plus seit 2011. Quantitativ am bedeutendsten ist die Schattenwirtschaft in Wien mit 5,88 Mrd. Euro sowie in den großen Bundesländern Ober- und Niederösterreich mit 3,57 bzw. 3,46 Mrd. Euro.
8,33 Mrd. Euro "schwarz" umgesetzt
Historisch gesehen war der "Pfusch"-Anteil am BIP hierzulande vor einem Jahrzehnt spürbar höher. Von 2003 bis 2005 etwa war der Kuchen jeweils 10 bis 11 Prozent groß, bis 2008 schrumpfte er stetig bis auf 8,1 Prozent. Dann, im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise, wuchs er 2009 auf 8,5 Prozent, um danach im Zuge des etwas kräftigeren Wirtschaftswachstums wieder bis auf 7,5 Prozent im Jahr 2013 zu sinken; 2014 waren es 7,8 Prozent.
Experte für anreizorientierte Bekämpfung
Es sei Aufgabe der staatlichen Institutionen, des Bundes, der Länder und der Kommunen, sich mit allen Mitteln für eine verstärkte anreizorientierte Bekämpfung der Schwarzarbeit einzusetzen, so Schneider. Geschehen könne dies durch eine befristete Rückvergütung der Mehrwertsteuer bei arbeitsintensiven Dienstleistungen, die Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Investitionen im Haushalt (bis zu 2.000 Euro pro Haushalt p.a.) für das ganze Jahr und nicht gedeckelt. Zudem sollten Firmen, die "schwarz" arbeiten oder arbeiten lassen, für 3 bis 5 Jahre von öffentlichen Aufträgen gesperrt werden. Und es sollten auch die Lohnnebenkosten sinken, um den "Pfusch" unattraktiver zu machen.
Der Dienstleistungsscheck macht sich. Dieses noch unter Schwarz-Blau eingeführte Instrument zur Legalisierung etwa von Putz- oder Gartenarbeit hat in den vergangenen Jahren erstaunliche Wachstumsraten hingelegt. 2014 wurde mit gut 247.000 verkauften Schecks ein neuer Rekord erzielt, geht aus einer der APA vorliegenden Auswertung des Sozialministeriums hervor.
Der Wert der im Vorjahr gesamt gekauften Schecks lag bei immerhin 6,25 Millionen Euro. Zum Vergleich: im ersten Jahr des Schecks 2006 war mit 997.000 Euro (bei knapp 60.000 verkauften Schecks) noch nicht einmal die Millionengrenze erreicht worden.
Fast 250.000 Schecks im Vorjahr
Seither ist der Dienstleistungsscheck von Jahr zu Jahr beliebter geworden. 2008 wurde erstmals die Marke von 100.000 verkauften Schecks geknackt, 2013 lag man schon über 200.000 und das Plus setzt sich fort. Im Vorjahr waren es exakt 247.106 Dienstleistungsschecks, die erworben wurden. Der größte Teil davon (240.106) wurde auch eingelöst.
Die steigende Beliebtheit der Schecks dürfte auch damit zusammenhängen, dass diese seit einigen Jahren unbürokratischer abgewickelt werden können. Seit 2011 können Arbeitgeber über www.dienstleistungsscheck-online.at Dienstleistungsschecks bestellen, kaufen und bezahlen und an ihre Dienstnehmer auch weiterleiten. Diese haben wiederum die Möglichkeit, Dienstleistungsschecks elektronisch einzulösen. Bis dahin musste der Scheck bei Verkaufsstellen wie z.B. Trafiken oder Postämtern erworben werden.
"Einfache haushaltsnahe Arbeiten"
Bezahlt werden dürfen mit dem Scheck nur "einfache haushaltsnahe Arbeiten" in privaten Haushalten. Darunter wird z.B. "Unterstützung bei der Haushaltsführung", Reinigung, Kinderbeaufsichtigung oder einfache Gartenarbeit verstanden. Der Stundenlohn wird zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer selbstständig ausgehandelt, unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Bei ein und dem selben Arbeitgeber ist eine Beschäftigung nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Hauptvorteil für den Dienstnehmer ist, dass er unfallversichert ist. Eine Kranken- und Pensionsversicherung ist freiwillig möglich. Für den Arbeitgeber der Vorteil ist, dass er mit dem in den einschlägigen Branchen breit verbreiteten Thema Schwarzarbeit nichts zu tun hat.
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